In diesen Kantonen ist das Bräteln im Wald schon verboten!
Die anhaltende Hitze und Trockenheit sorgen in der ganzen Schweiz für Waldbrandgefahr. In vielen Kantonen ist das Bräteln im Wald verboten – nun auch in Zürich.
Das Wichtigste in Kürze
- In allen Kantonen herrscht zumindest erhebliche Waldbrandgefahr.
- 22 Kantone haben bereits ein Feuerverbot im Wald oder in Waldesnähe erlassen.
- Dazu zählen unter anderem Zürich, Bern und das Wallis.
Im Kanton Zürich gilt seit heute Mittag ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. So dürfen bis 50 Meter zum Waldrand keine Feuer entfacht werden. Genauso wenig darf glühendes oder brennendes Material weggeworfen werden.
«Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills», schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Bei Feuerwerkskörpern gelte sogar ein Mindestabstand von 200 Metern bis zum Wald.
Absolutes Feuerverbot in drei Kantonen
Von diesem Feuerverbot ausgenommen seien Gas- und Elektrogrills, «sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden».
Damit steht der Kanton Zürich längst nicht alleine da. Denn in der ganzen Schweiz besteht laut Bundesamt für Umwelt zumindest «erhebliche Waldbrandgefahr».
Ein Feuerverbot im Wald besteht auch in den Kantonen Aargau, Basel-Land, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Jura, Neuenburg, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau, Uri und Waadt.
Im Graubünden, im Tessin und im Wallis gilt sogar ein absolutes Feuerverbot. Ein Feuerverbot in Waldesnähe gilt zudem in Genf, Luzern, Nidwalden und Obwalden. In Schwyz und Zug wurde ein bedingtes Feuerverbot verhängt. Heisst: Feuer sind hier erlaubt – allerdings nur noch auf festeingerichteten Feuerstellen.
Die Kantone St. Gallen und die beiden Appenzell belassen es vorläufig bei Mahnungen, und Glarus verzichtet noch ganz auf Massnahmen.