In Luzern sollen Vermögende und Unternehmen mehr Steuern zahlen
Der Kanton Luzern und die Gemeinden sollen mit der kantonalen Steuervorlage 2020 zu jährlichen Mehreinnahmen von je 40 Millionen Franken kommen. Die Tarife zur Besteuerung der Unternehmensgewinne und der Vermögen steigen, Personen mit kleineren Vermögen kommen aber besser weg. Bei der umstrittenen Dividendenbesteuerung setzte sich die Wirtschaft durch.
Der Luzerner Regierungsrat hat am Montag seinen Entwurf für die Steuergesetzrevision 2020 veröffentlicht. Diese setzt diverse Änderungen der Bundesgesetzgebung um, vor allem aber das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF), das aber noch nicht rechtskräftig ist und gegen das das Referendum läuft.
Das STAF soll wegen des internationalen Drucks auf die Schweizer Holding-Besteuerung möglichst bald in Kraft treten. Der Terminplan sei eng, schreibt der Regierungsrat. Die kantonale Anschlussgesetzgebung an das STAF habe gestartet werden müssen, obwohl noch nicht alle Vorgaben des Bundesrechts geklärt seien. Für Luzern sei eine schnelle Einführung des STAF aber von Vorteil, weil sie eine Erhöhung der Bundesgelder bringe.
Strukturelles Defizit beseitigen
Mit Mehreinnahmen soll die kantonale Steuerrevision auch helfen, das strukturelle Defizit des Kantons zu beseitigen. In den ersten fünf Jahren ab Inkraftsetzung erwartet der Kanton zusätzliche 39 Millionen Franken, danach gegen 42 Millionen Franken.
Die Gemeinden sollen zusammen Mehreinnahmen von 43 Millionen Franken bis 46 Millionen Franken erhalten. Damit sollen auch die Folgen der Aufgaben- und Finanzreform, die der Regierungsrat am 31. Oktober vorgestellt hat, zumindest teilweise kompensiert werden.
Mehreinnahmen bringen sollen die Erhöhung des Gewinnsteuersatzes von 1,5 Prozent auf 1,6 Prozent und die Erhöhung des Vermögenssteuersatzes von 0,75 Promille auf 1,0 Promille. Mit beiden Massnahmen wird die Tiefsteuerstrategie des Kantons ein Stück weit korrigiert.
Auf 2009 hat der Kanton Luzern den Vermögenssteuersatz halbiert. Für kleinere und mittlere Vermögen ist die steuerliche Belastung aber schweizweit gesehen überdurchschnittlich geblieben. Der Regierungsrat will, um Mehreinnahmen zu erzielen, deswegen zwar den Steuersatz erhöhen, gleichzeitig aber die Freibeträge verdoppeln.
Personen mit kleineren und mittleren Reinvermögen (Alleinstehende bis 250'000 Franken, kinderlose Verheiratete bis 500'000 Franken, Verheiratete mit zwei Kindern bis 600'000 Franken) werden damit trotz des höheren Steuersatzes entlastet. Mehr zahlen müssen dagegen Steuerpflichtige mit hohem Reinvermögen. Hier büsse Luzern leicht an Wettbewerbsfähigkeit ein, schreibt der Regierungsrat. Luzern werde aber neu auch bei den mittleren Vermögen konkurrenzfähig.
Unternehmen sollen Beitrag leisten
2012 hatte Luzern den Gewinnsteuersatz halbiert und damit eine schweizweite Tiefstmarke gesetzt. Diese Spitzenposition wird Luzern zwar verlieren. Der Kanton könne sich aber in der Gruppe der fiskalisch attraktivsten Wirtschaftsstandorte halten, teilte der Regierungsrat mit. Die Unternehmen hätten auch einen angemessenen Beitrag an die steigenden Aufgaben der öffentlichen Hand zu leisten.
Der Wirtschaft entgegen kommt der Regierungsrat bei der Dividendenbesteuerung. Um die steuerliche Doppelbelastung zu mildern, wird bei Beteiligungen von über zehn Prozent eine Teilbesteuerung angewandt. Luzern erhöhte diese auf 2018 von 50 Prozent auf 60 Prozent.
Der Regierungsrat verzichtet nun auf eine weitere Erhöhung auf 70 Prozent, obwohl er diesen Wert rechnerisch für gerechtfertigt hält und auch der Bund sich für diesen entschieden hat. In der Vernehmlassung und im Kantonsrat war eine erneute Erhöhung aber durchgefallen.