In Moutier BE: Erstmals Verurteilung wegen Wahlbetrugs
In Moutier BE ist es erstmals zu einer Verteilung wegen Wahlbetrugs gekommen. Der Angeklagte sei nicht dazu berechtigt gewesen, an der Abstimmung teilzunehmen.
Das Wichtigste in Kürze
- In Moutier BE ist es zum ersten Mal zu einer Verurteilung wegen Wahlbetrugs gekommen.
- Der Angeklagte wohnte zum Zeitpunkt der Abstimmung in Miécourt und nicht in Moutier.
- Deshalb sei er nicht dazu berechtigt gewesen, abzustimmen.
Im bisher dritten Prozess wegen Wahlbetrugs in Moutier BE ist es erstmals zu einer Verurteilung gekommen. Das Regionalgericht verurteilte einen Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 75 Tagen zu 110 Franken. Zudem muss er eine Busse von 1650 Franken zahlen.
«Der Angeklagte war nicht berechtigt, an der Abstimmung teilzunehmen», verkündete Einzelrichter Josselin Richard am Mittwoch bei der Bekanntgabe des Urteils.
Angeklagter: Lebensmittelpunkt in Moutier
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, seine Papiere in Moutier belassen zu haben. Dies, obwohl er im jurassischen Miécourt, in der Nähe seiner Arbeit, wohnte. Der Angeklagte habe am Urnengang teilgenommen im Wissen darum, dass er in Moutier keinen politischen Wohnsitz hatte.
Der Angeklagte verteidigte sich damit, dass er seinen Lebensmittelpunkt in Moutier habe und er immer noch dort zu Hause sei. «Ich habe alles in Moutier, in Miécourt habe ich nichts».
Der 39-jährige Angeklagte, ein Vater von zwei Kindern, erklärte: Er habe die Wohnung in Miécourt nur gemietet, um während der Trennung von seiner Frau eine heimliche Liebesbeziehung zu leben. Im gleichen Zeitraum wurde er von einem befreundeten Ehepaar unterstützt, mit dem er sich eine Wohngemeinschaft in Moutier teilte.
Verteidigung plädierte auf Freispruch
«Ich bin überzeugt, dass diese Wohnung eher eine Einrichtung zur Ausübung politischer Rechte war». Dies befand der Richter. Laut Richard hatte der Angeklagte die Wohnung in Moutier nicht wirklich benutzt.
Dies hatte bereits Staatsanwalt Raphaël Arn in seinem Plädoyer aufzuzeigen versucht. Der Angeklagte habe mehr Zeit in Miécourt mit seinen beiden Kindern und mit seiner Freundin verbracht als in Moutier.
Die Verteidigung plädierte auf Freispruch und argumentierte, der Angeklagte habe sich nie einen falschen Wohnsitz aneignen wollen. «Sein Lebensmittelpunkt hat sich nie von Moutier entfernt, wo er seit 2003 wohnt», sagte der Verteidiger.
Sechs Verfahren eingestellt
Nach dem knapp angenommenen Kantonswechsel Moutiers zum Jura im Juni 2017 gingen verschiedene Beschwerden gegen den Urnengang ein. Das bernische Verwaltungsgericht kam schliesslich zum Urteil, dass nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Die Staatsanwaltschaft führte insgesamt 16 Untersuchungen wegen mutmasslichen Wahlbetrugs.
Sechs Verfahren wurden eingestellt. Unter anderem weil die Angeklagten nachweisen konnten, dass sie während der Abstimmung ihren Wohnsitz in der Stadt hatten. In vier Fällen akzeptierten die Angeklagten die Verurteilung. Die übrigen Fälle kommen vor Gericht.
Bisher fanden zwei Prozesse statt. Beide Angeschuldigten wurden freigesprochen. Zwei weitere Prozesse mit drei Angeklagten stehen noch an. Ende März wird die Abstimmung in Moutier wiederholt.