Der Ende Juni in Realp von der Urner Wildhut erlegte Wolf war das Tier, das wenige Tage zuvor mindestens 16 Ziegen gerissen hatte.
Die Bündner Wildhut hat einen dritten Jungwolf des Wannaspitzrudels geschossen. Damit ist die Regulierung des Rudels vorerst abgeschlossen. (Symbolbild)
Ein Wolf, der 16 Ziegen gerissen hat, wurde von der Urner Wildhut erlegt. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/DPA/SWEN PFÖRTNER
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Bei dem Ende Juni in Realp von der Urner Wildhut getöteten Wolf handelt es sich um das Tier, das Tage zuvor mindestens 16 Ziegen gerissen hatte. Dies ergab eine Erbgutanalyse des erlegten Wolfs und von Spuren an einer gerissenen Ziege der Alp Schweig.

Bei dem Wolf handelte es sich um ein erstmals in der Schweiz nachgewiesenes männliches Exemplar, wie die Urner Sicherheitsdirektion am Freitag mitteilte.

Sie berief sich auf eine Untersuchung des Laboratoire de Biologie de la Conservation (LBC) der Universität Lausanne. Das Tier mit der Bezeichnung M451 war demnach ein bis zwei Jahre alt und stammte von der italienischen Halbinsel.

Die Urner Regierung hatte den Wolf zum Abschuss freigegeben, nachdem auf der Alp Schweig im Witenwasserntal 16 Hausziegen gerissen und 10 weitere Tiere vermisst wurden.

Zweiter Vorfall im Kanton Uri

Das Urserntal gilt als Wolfpräsenzgebiet, in dem es in der Vergangenheit zu mehreren Tierrissen durch Wölfe kam. Zuletzt waren im Kanton Uri 2022 zwei Wölfe zum Abschuss freigegeben worden. Beide Tiere konnten innert der vorgegebenen Frist nicht abgeschossen werden und entkamen den Behörden.

Die Behörden identifizierten mittels DNA-Analysen einen weiteren Wolf, der in Realp auf der Alp Schweiz unmittelbar nach dem Abschuss von M451 gesichtet worden war. Dieser soll im Gebiet Alp Deieren Ende Juni sieben Schafe gerissen haben. Das Tier mit der Bezeichnung M422 stammt vom Walliser Rudel Nendaz-Siviez ab und wurde 2023 geboren.

Abschussverfügung wird geprüft

Die bundesgesetzlich festgelegten Voraussetzungen für einen weiteren Wolfsabschuss im Kanton Uri seien bisher nicht erfüllt, hielt die Justizdirektion fest. Bei jedem Vorfall, bei dem Nutztiere gerissen werden, werde aber der Einzelfall hinsichtlich einer möglichen Abschussverfügung geprüft.

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