In Zug sollen auch beeinträchtige Menschen abstimmen dürfen

Der Kanton Zug plant, das Stimm- und Wahlrecht auf beeinträchtigte Menschen auszuweiten.

Parlamentswahlen
Ein Mann mit seinem Stimmzettel, am Wahltag der Eidgenoessischen Parlamentswahlen im Urnenbüro in Zug. - KEYSTONE/Alexandra Wey

Im Kanton Zug sollen beeinträchtigte Menschen nicht mehr vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen werden. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Änderung der Verfassung und der Gesetzgebung in die Vernehmlassung geschickt.

Mit der Vorlage setzt der Regierungsrat einen Auftrag des Parlaments um. Konkret geht es um Menschen, die wegen dauerhafter Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.

Neue Anforderungen an Demokratie

Der Regierungsrat schreibt in seiner Botschaft, dass die aktuelle Regelung nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Demokratie entspreche.

Menschen unter Beistandschaft könnten durchaus zu einer politischen Meinungsbildung fähig seien. Es gehe hier nicht um Symbolpolitik, sondern um zentrale demokratische Grundrechte.

Kommentare

User #1766 (nicht angemeldet)

Genau. Aus igendwelchen Gründen dürfen diese Personen juristisch nicht mehr selbst über ihr Leben entscheiden, sondern brauchen einen Beistand. Aber für politische Entscheidungen (Entscheidungen über andere Menschen) sind sie dann urteilsfähig genug. Warum gibt man nicht einfach den Beiständen eine zweite Stimme?

User #5491 (nicht angemeldet)

"...Konkret geht es um Menschen, die wegen dauerhafter Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden." Und wer bitte, bestimmt dann, was auf dem Stimmzettel einzutragen ist? Die vorsorgebeauftragte Person?

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