In Zug sollen auch beeinträchtige Menschen abstimmen dürfen
Der Kanton Zug plant, das Stimm- und Wahlrecht auf beeinträchtigte Menschen auszuweiten.

Im Kanton Zug sollen beeinträchtigte Menschen nicht mehr vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen werden. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Änderung der Verfassung und der Gesetzgebung in die Vernehmlassung geschickt.
Mit der Vorlage setzt der Regierungsrat einen Auftrag des Parlaments um. Konkret geht es um Menschen, die wegen dauerhafter Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.
Neue Anforderungen an Demokratie
Der Regierungsrat schreibt in seiner Botschaft, dass die aktuelle Regelung nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Demokratie entspreche.
Menschen unter Beistandschaft könnten durchaus zu einer politischen Meinungsbildung fähig seien. Es gehe hier nicht um Symbolpolitik, sondern um zentrale demokratische Grundrechte.