Initiative zur Begrenzung der Grenzgänger in Genf ungültig
Die Genfer Kantonsregierung hebt die Gesetzesinitiative «Arbeitsplätze beim Staat: Begrenzen wir die Grenzgänger!» auf. Sie verstosse gegen das EU-Abkommen.
Im Kanton Genf ist eine Initiative zur Begrenzung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger für ungültig erklärt worden. Die Kantonsregierung ist der Auffassung, dass der Grossteil des Initiativtextes gegen das Abkommen über den freien Personenverkehr mit der EU verstösst.
Die Gesetzesinitiative «Arbeitsplätze beim Staat: Begrenzen wir die Grenzgänger!» wurde vollständig für ungültig erklärt, wie der Staatsrat am Mittwoch nach seiner wöchentlichen Sitzung mitteilte. Die Initiative wird demnach nicht dem Kantonsparlament unterbreitet und kommt auch nicht zur Abstimmung.
Forderungen der Initiative rechtswidrig
Die von der Bürgerbewegung Mouvement citoyens genevois (MCG) lancierte Initiative zielte darauf ab, Stellen in der Steuerverwaltung, der Staatskanzlei, dem Generalsekretariat des Grossen Rates und der Kantonspolizei für im Kanton wohnhafte Personen oder für Schweizer Bürger zu reservieren. Ausländerinnen und Ausländer, die nicht in der Schweiz wohnen, sollten weder eine Kaderstelle noch eine Stelle im Personalwesen der Verwaltung besetzen können.
Die Initiative wollte ausserdem festlegen, dass Polizistinnen und Polizisten mit eidgenössischem Fachausweis die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen müssen. Nach Auffassung des Staatsrates ist die Initiative in Bezug auf die letztgenannte Forderung rechtswidrig.
Diskriminierung verboten
Das Abkommen über den freien Personenverkehr verbiete jegliche Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit zwischen Schweizerinnen und Schweizern sowie Angehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), hält die Kantonsregierung fest. Es gebe zwar einige Ausnahmen, aber diese würden den Zugang zu ganzen Sektoren der kantonalen Verwaltung ausschliessen. Jede Stelle müsse von Fall zu Fall geprüft werden.