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Inserat um Ruedi Noser: Zürcher Juso erzielt einen Erfolg

Keystone-SDA
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Lausanne,

Das Zürcher Verwaltungsgericht muss das veröffentlichte Inserat mit der Empfehlung für die Wiederwahl von Ruedi Noser (FDP) in den Ständerat überprüfen.

Ruedi Noser
Das Bundesgericht hat sich mit einem Wahlinserat für Ruedi Noser befassen müssen. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zürcher Juso hat vor dem Bundesgericht einen Erfolg verbucht.
  • Das Zürcher Verwaltungsgericht muss ein Wahl-Inserat vom November 2019 überprüfen.
  • Es wurde eine Wahlempfehlung für die Wiederwahl von FDP-Noser in den Ständerat abgegeben.

Die Zürcher Juso hat vor dem Bundesgericht einen Erfolg verbucht: Das Zürcher Verwaltungsgericht muss das im November veröffentlichte Inserat mit der Wiederwahl-Empfehlung von Ruedi Noser (FDP) in den Ständerat überprüfen.

Das Verwaltungsgericht muss prüfen, ob mit dem Inserat die Wahlfreiheit der Stimmbürger verletzt wurde.

Darauf empfahlen fünf von sieben Regierungsräte die Wiederwahl von Noser. Indem der Zürcher Regierungsrat den Fall nicht ans Verwaltungsgericht, verletzte er die Rechtsweggarantie der beschwerdeführenden Zürcher Juso.

Das Bundesgericht ist jedoch mehrheitlich der Meinung: Bei dem Wahlinserat habe es sich nicht um einen Verwaltungsakt des Regierungsrats gehandelt. Es teilt in diesem Punkt die Sicht des Regierungsrats. Dieser war auf die Eingabe der Juso nicht eingetreten.

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