Psychisch Kranke sollen bis 30 Jahre arbeiten müssen, erst dann könnten sie Anspruch auf eine IV-Rente stellen. Das schlägt die Sozialkommission des Nationalrats vor. Nicht alle sind jedoch dieser Meinung.
Wer unter 30 Jahren psychisch krank ist, soll künftig keine IV-Rente mehr erhalten.
Wer unter 30 Jahren psychisch krank ist, soll künftig keine IV-Rente mehr erhalten. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Menschen mit Behinderung sollen erst ab 30 Jahren eine IV-Rente beziehen können.
  • Davor sollen sie in den Arbeitsmarkt integriert werden, findet die Sozialkommission des Nationalrats.
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Eine IV-Renten erhalten Menschen, die wegen eines körperlichen oder psychischen Gesundheitsschadens in ihrer Erwerbstätigkeit teilweise oder ganz eingeschränkt sind. Diese Einschränkung muss über längere Zeit andauern und kann angeboren oder durch Krankheit oder einen Unfall ausgelöst worden sein. So will es das Gesetz.

Erst ab 30 sollen Menschen behindert sein können

Die bürgerliche Mehrheit in der Sozialkommission des Nationalrats will im Rahmen der Revision der Invaliden-Versicherung (IV) gravierende Änderungen. Unter 30-Jährige sollen nur dann eine IV-Rente erhalten, wenn sie ein angeborenes Gebrechen oder ein schweres körperliches Leiden haben. Psychische Leiden sollen gar kein Grund mehr sein. Zwei Drittel der 3000 unter 30-jährigen IV-Rentner haben eine solche psychische Diagnose.

Das Ziel der Bürgerlichen ist, diese Personen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Linken werfen den Bürgerlichen jedoch vor, es gehe ihnen nicht um die Integration der Betroffenen, sondern ums Sparen bei der IV. Dass die SVP in der Kommission die vom Bundesrat beantragten zusätzlichen Eingliederungsmassnahmen abgelehnt habe, zeige die Doppelzüngigkeit.

Bei jungen Erwachsenen ist der Anteil Personen, die wegen psychischer Krankheit eine IV-Rente beziehen, viel höher als im Durchschnitt.
Bei jungen Erwachsenen ist der Anteil Personen, die wegen psychischer Krankheit eine IV-Rente beziehen, viel höher als im Durchschnitt. - Nau/BSV

Gewisse Stimmen aus dem bürgerlichen Lager sind der Meinung, dass gewisse IV-Rentner arbeiten würden, wenn der finanzielle Druck gross genug wäre. Man nehme dann auch in Kauf, dass sich jene Personen, die keine IV-Rente mehr erhalten würden, zur Sozialhilfe verlagert würden. Genau das wollen die Linken verhindern.

Ein Experte unterstützt gemäss dem «Tagesanzeiger» hingegen das Argument der Bürgerlichen: Ein gewisser (beispielsweise finanzieller) Druck sei sinnvoll. Er empfiehlt die Aktivierung der Jungen, damit diese nicht dauerhaft ausgegliedert würden.

Antwort von Alain Berset bis Mitte Mai

Bis Mitte Mai erwartet die nationalrätliche Sozialkommission vom Bundesamt für Sozialversicherungen einen Bericht zu den Auswirkungen des vorgeschlagenen Mindestalters. Dieser soll auch bereits konkrete Gesetzesentwürfe enthalten, sodass dann auch gleich über die Altershürde entschieden werden kann.

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