IV-Rente weg: Sozialdetektiv ertappt Ex-Bauarbeiter im Nachtclub

Alexander König
Alexander König

Aarau,

Ein 50-jähriger Mann, der 16 Jahre auf dem Bau arbeitete, erhält keine IV mehr und muss Rückzahlungen tätigen, weil ein Sozialdetektiv ihn in Nachtlokalen sah.

Bar Disco Menschen
Eine Bar in einem Nachtlokal (Symbolbild). - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 50-jähriger Aargauer wurde dabei beobachtet, wie er sich in Nachtclubs aufhielt
  • Deswegen erhält der ehemalige Bauarbeiter keine IV-Rente mehr.
  • Bereits erhaltene Renten muss er zum Teil zurückzahlen.

Ein heute 50-jähriger Aargauer arbeitete 16 Jahre auf dem Bau. Nach einigen Unfällen musste er in eine Reha-Klinik. Dort stellte man fest, dass die Schmerzen psychisch bedingt sein müssen.

Er könne das Haus nur selten verlassen und habe starke Schmerzen im Bein, sagte der Aargauer dem IV-Begutachter. Er erhielt deswegen ab 2002 die halbe IV-Rente aufgrund einer Anpassungsstörung mit depressiv-ängstlicher Mischung.

Überwachung durch Sozialdetektiv

Daraufhin liess ihn die IV nach einiger Zeit von einem Sozialdedektiv überwachen. Dieser tat dies über fünf Monate hinweg an neun Tagen. Dabei sei der Aargauer fotografiert worden, wie er etwa ein Erotik-Etablissement betrat. Auch andere Nachtclubs besuchte er ohne zu hinken, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt.

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Das Stimmvolk hat sich für mehr Kompetenzen für Versicherungsdetektive ausgesrpochen. Nau hat mit Vertretern beider Seiten gesprochen. - Nau

Das zeitweise festgestellte Hinken war Folge einer psychiatrischen Erkrankung, wie Jahre zuvor festgehalten worden ist.

Rückzahlung der IV-Rente

Die IV verfügte daraufhin eine Aufhebung der Rente rückwirkend auf 2002. Er hätte alles bis dato erhaltene Geld zurückzahlen müssen. Der Mann wehrte sich vor Gericht und bekam teilweise recht. Die Aufhebung sei nur bis vor wenigen Jahren rechtens, dem Zeitpunkt der Observation.

Der Mann wollte die Teil-Rente weiterhin erhalten und gelangte ans Bundesgericht. Neun Tage Überwachung seien zu wenig, um eine Depression korrekt einschätzen zu können. Beim Bundesgericht blitzte er nun ab. Der Mann muss von der IV erhaltene Gelder rückwirkend zurückzahlen.

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