Bund korrigiert Zahlen im elektronischen Abstimmungsbüchlein
Der Bund korrigiert die Zahlen zu den Observationen bei der Invalidenversicherung im elektronischen Abstimmungsbüchlein.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bund korrigiert laut der Bundeskanzlei sein elektronisches Abstimmungsbüchlein.
- Das gedruckte Abstimmungsbüchlein kann nicht mehr korrigiert werden.
Der Bund korrigiert die Zahlen zu den Observationen bei der Invalidenversicherung im elektronischen Abstimmungsbüchlein. Das teilte die Bundeskanzlei heute Mittwoch mit. Das gedruckte Abstimmungsbüchlein kann nicht mehr korrigiert werden.
Das Abstimmungsbüchlein des Bundes zu den Vorlagen vom 25. November wurde wie geplant verschickt. Das Bundesgericht hatte zuvor einen Antrag des Referendumskomitees zur Überwachung von Versicherten abgewiesen, das den Versand stoppen wollte.