Jacqueline Fehr will Kindes- und Erwachsenenschutzrecht verbessern
Die Regierungsrätin Jacqueline Fehr will das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht im Kanton Zürich verbessern. Die Abläufe sollen künftig schneller werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Jacqueline Fehr hat einen Bericht zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht präsentiert.
- In Zürich ist die zuständige Behörde von langsamen Prozessen geprägt.
- Mit einem Vorschlag will sie die Verfahren in Zukunft beschleunigen.
Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht im Kanton Zürich ist kompliziert und von langsamen Prozessen geprägt. Nun hat die Regierungsrätin Jacqueline Fehr einen Bericht zur Verbesserung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) präsentiert. Dadurch sollen die Verfahren in Zukunft beschleunigt werden, berichtet der «Tagesanzeiger».
Wie die SP-Politikerin erklärt, sei die Kesb im Kanton Zürich grundsätzlich gut aufgestellt. Betroffene leiden jedoch oft unter dem langsamen System. So sollen etwa Beschwerden gegen die Urteile der Kesb wie in anderen Kantonen nur noch vom Obergericht geprüft werden. Zurzeit sind zwei Instanzen dafür zuständig.
Die Gestaltung der Kesb ist jedem Kanton selber überlassen. Damit Jacqueline Fehr ihre Vorschläge umsetzen kann, braucht sie jedoch die Zustimmung des Kantonsrates.