Jetzt sollen Berner Regierungsräte Spesen zurückzahlen
Die Berner Regierungsräte sollen die als Spesen abgerechneten Kleinstbeträge zurückerstatten. Die Politiker fordern Anpassungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Berner Regierungsräte rechneten Kleinstbeträge als Spesen ab.
- Ein Grossrat fordert nun, dass sie das Geld zurückgeben oder spenden.
- Einer der Beschuldigten spricht von Fehlern, die vor über 5 Jahren geschehen seien.
Die Spesenabrechnung gewisser Berner Regierungsräte sorgte für Kopfschütteln und Entsetzen: So rechneten sie ein Brötli für 95 Rappen oder eine Banane für 20 Rappen ab. Und das trotz eines Jahresgehalts von 280'000 Franken und einer Spesenpauschale von 8000 Franken. Nach dem Bericht des «Kassensturz» werden nun Konsequenzen gefordert.
Die Kleinbeträge seien «peinlich», sagt SP-Grossrätin Andrea Rüfenacht gegenüber SRF. SVP-Ratskollege Thomas Fuchs findet es «eine Frechheit, dass man es überhaupt wagt, solche Beträge einzufordern». Diese Kleinstspesen seien durch die Pauschale abgedeckt.
Deshalb fordert er nun eine Entschuldigung und eine Rückerstattung: «Sie sollen das Geld zurückzahlen und den Betrag aufrunden und spenden.»
Geht es nach GLP-Grossrat Tobias Vögeli soll es nicht dabei bleiben. «Offenbar braucht auch der Regierungsrat jemanden, der ihm besser auf die Finger schaut.» Deswegen reichte er eine Motion ein, mit der er eine Anpassung des Spesenreglements fordert. Die Pauschalspesen sollen gestrichen oder eine Mindestgrenze für Spesen definiert werden.
Einer der Beschuldigten ist Sicherheitsdirektor Philippe Müller: Eine Banane, ein Brötli und ein Laugenbretzli hat er als Spesen abgerechnet. 2018 und 2019 sei das gewesen, schreibt er auf X, vormals Twitter. Es sei «falsch verbucht» worden – «mein Fehler». Seither seien aber von ihm keine Kleinstspesen mehr abgerechnet worden.
Das Bild, das durch den Bericht entstanden sei, «würde auch mich empören», schreibt Müller. Aber es sei ein falsches.
Auch der Kanton verteidigt seine Regierungsmitglieder auf X: Die Kritik sei ungerechtfertigt. Niemand würde Kleinstbeträge als Spesen abrechnen – «und erst recht nicht systematisch». Es handle sich um Einzelfälle, die rund fünf Jahre zurücklägen.