Jolanda Spiess-Hegglin erringt vor Gericht Sieg gegen Ringier
Jolanda Spiess-Hegglin hat vor dem Gericht einen Sieg errungen. Der Verlag Ringier muss die Zahlen zu den Artikeln über die ehemalige Politikerin vorlegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Ringier-Verlag muss die Zahlen zu Artikeln über Jolanda Spiess-Hegglin herausgeben.
- Dadurch kann der Gewinn durch die mittlerweile gelöschten Artikel abgeschätzt werden.
- Das Urteil des Kantonsgericht Zug ist noch nicht rechtskräftig.
In mehreren Artikeln hat der «Blick» widerrechtlich die Persönlichkeit von Jolanda Spiess-Hegglin verletzt und damit Geld verdient.
Das Zuger Kantonsgericht verpflichtet den Ringier-Verlag deswegen dazu, Informationen zu liefern. Dies, damit der mit den fraglichen Artikeln erzielte Gewinn abgeschätzt werden kann.
Bei den Artikeln ging es um Geschehnisse an der Zuger Landammannfeier von 2014. Nach der offiziellen Feier kam es zwischen der damaligen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin (Grüne) und einem Kantonsratskollegen zu einem Sexualkontakt. In einer Vielzahl von Artikeln wurde dabei prominent über Spiess-Hegglin berichtet.
«Blick»-Herausgeberin Ringier war in dieser Sache schon 2020 wegen Persönlichkeitsverletzung verurteilt worden. Das Kantonsgericht stufte jetzt fünf Artikel als persönlichkeitsverletzend ein. In einem Bericht sei die Verletzung aber in einem öffentlichen Interesse gestanden und damit gerechtfertigt gewesen. Bei den anderen vier Artikeln sei die Persönlichkeitsverletzung widerrechtlich gewesen.
Jolanda Spiess-Hegglin: «Meilenstein in der Mediengeschichte»
Bei diesen vier Artikeln geht das Kantonsgericht davon aus, dass sie sich positiv auf den Geschäftserfolg von Ringier ausgewirkt haben. Der Verlag sei deswegen zu verpflichten, «sämtliche Informationen zur Eruierung und Abschätzung des erzielten Gewinns offenzulegen», heisst es im Urteil. Nach der erfolgten Herausgabe sei es an Spiess-Hegglin, ihren Anspruch am Gewinn zu beziffern.
«Dies ist ein Meilenstein in der Mediengeschichte», schreibt Spiess-Hegglin. In Zukunft müsse sich jedes Medium überlegen, ob es sich lohne, «in einer Kampagne den nächsten Artikel zu publizieren.» Diese seien oft nur noch auf Gerüchten und übler Nachrede basiert.
Das Urteil des Kantonsgericht ist noch nicht rechtskräftig. Es kann beim Obergericht des Kantons Zug angefochten werden. Offen, ob Ringier dies machen wird.