Eine SRF-Redaktorin beantragte 2019 Einsicht in die Bundesakten in Zusammenhang mit der Crypto-Affäre. Das Gericht hat das Gesuch abgelehnt.
Einblick in die Räumlichkeiten des Bundesarchivs. Archivbild aus dem Jahr 2007. (KEYSTONE/Marcel Bieri)
Einblick in die Räumlichkeiten des Bundesarchivs. Archivbild aus dem Jahr 2007. (KEYSTONE/Marcel Bieri) - sda - KEYSTONE/MARCEL BIERI

Das Wichtigste in Kürze

  • Einer SRF-Journalistin wird die Einsicht in die Crypto-Akten verwehrt.
  • Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
  • Die Quellen der Informationen anderer Nachrichtendienste müssten geschützt werden.
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Der Nachrichtendienst hat einer Redaktorin der Sendung «Rundschau» des Schweizer Fernsehens zurecht keinen Zugang zu Akten des Bundesarchivs gewährt, die im Zusammenhang mit der Crypto-Affäre stehen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Die Journalistin beantragte Ende Oktober 2019 Einsicht in Akten des Bundesarchivs, die im Zusammenhang mit den Abklärungen der damaligen Bundespolizei um die Vorwürfe gegenüber der ehemaligen Crypto AG in den 1990er-Jahre erstellt wurden. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor.

Das Gericht hält das Interesse der Redaktorin an der Aufarbeitung der Rolle der Bundespolizei im Rahmen der damaligen Vorgänge und damit die Kontrolle der behördlichen Prozesse zwar als ein schützenswertes Interesse. Jedoch würden vorliegend die öffentlichen Interessen für die Abweisung des Einsichtsgesuchs sprechen.

Crypto AG
Jahrzehntelang spionierten der US-Geheimdienst CIA und der deutsche Bundesnachrichtendienst BND über Verschlüsselungsgeräte der Zuger Firma Crypto AG. (Archivbild) - SDA-Keystone

Die Quellen der Informationen anderer Nachrichtendienste müssten geschützt werden. Zudem seien in den Akten eine Vielzahl von Personendaten enthalten, die nicht herausgegeben werden könnten. Auch eine Anonymisierung und Schwärzung sensibler Daten sei nicht angebracht, weil aus den danach verbleibenden Informationen falsche Schlüsse gezogen werden könnten.

Kein Ausnahmefall

Die Akten unterliegen einer 50- beziehungsweise 80-jährigen Schutzfrist, während der sie von der Öffentlichkeit nicht eingesehen werden können. Allerdings ist es laut Bundesverwaltungsgericht möglich, dass sich die Schutzinteressen im Laufe der Zeit verändern und so in gewissen Fällen die Einsicht schon vor Ablauf der Frist gewährt werden kann. Vorliegend sei dies jedoch nicht so.

Was halten Sie von dem Entscheid des Gerichts?

Durch eine im Februar 2020 veröffentlichte Recherche verschiedener Medien - darunter das Schweizer Fernsehen - wurde aufgezeigt, das der deutsche und amerikanische Geheimdienst als heimliche Eigentümer der Crypto AG manipulierte Chiffriermaschinen an zahlreiche Länder liefern liessen, so dass diese abgehört werden konnten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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