Journalistin Michèle Binswanger vor dem Basler Strafgericht
Journalistin Michèle Binswanger wird von Jolanda Spiess-Hegglin der Verleumdung beschuldigt. Sie steht heute vor Gericht, es drohen eine Geldstrafe und Busse.
Das Wichtigste in Kürze
- Michèle Binswanger muss sich wegen Verleumdung vor Gericht verantworten.
- Sie schrieb auf Twitter, Spiess-Hegglin bezichtige einen Unschuldigen der Vergewaltigung.
- Spiess-Hegglin brachte den Fall zur Anzeige.
Die Journalistin Michèle Binswanger muss sich am (heutigen) Mittwoch vor dem Basler Strafgericht verantworten. Sie wird beschuldigt, die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin verleumdet zu haben.
Grund dafür ist ein Tweet, den Binswanger im Mai 2020 an ihrem Wohnort in Basel verfasste, wie es im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft heisst. Die Journalistin schrieb, dass Spiess-Hegglin seit fünfeinhalb Jahren einen Unschuldigen der Vergewaltigung bezichtige.
Dabei bezog sie sich auf einen Vorfall zwischen Spiess-Hegglin und dem damaligen Kantonsratskollegen Markus Hürlimann anlässlich der Zuger Landammann-Feier im Dezember 2014. Somit habe Binswanger die ehemalige Kantonsrätin öffentlich eines unehrenhaften Verhaltens bezichtigt, indem sie ihr vorgeworfen habe, wiederholt und planmässig mit falsche Anschuldigungen strafbare Handlungen zu begehen, schreibt die Basler Staatsanwaltschaft.
Dies, obwohl der Vorwurf der Falschanschuldigung bereits durch die Zuger Staatsanwaltschaft untersucht und widerlegt worden sei. Dieser Umstand sei Binswanger bewusst gewesen, heisst es im Strafbefehl.
Bereits Journalist Gut wegen ähnlichem Fall verurteilt
Bereits im Jahr 2017 verurteilte nämlich das Zürcher Bezirksgericht den damaligen Weltwoche-Journalisten Philipp Gut wegen übler Nachrede, zwei Jahre später auch das Obergericht. Gut hatte in einem Artikel geschrieben, dass Hürlimann von Spiess-Hegglin falsch beschuldigt worden sei.
Binswanger kommentierte in einem Videobeitrag für den «Tages-Anzeiger» den Prozess am Bezirksgericht. Die Basler Staatsanwaltschaft kommt daher zum Schluss, dass die Journalistin den besagten Tweet «wider besseres Wissen» geschrieben habe.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 200 Franken wegen Verleumdung. Bei einem Schuldspruch müsste sie zudem eine Busse von 1500 Franken bezahlen.
Spiess-Hegglin hatte Anzeige gegen die Journalistin erstattet. Binswanger erhob daraufhin Einsprache gegen den Strafbefehl. Daher behandelt nun das Strafgericht den Fall.