Ju Air will trotz BAZL-Entscheid noch 20 Jahre weiterfliegen
Knapp sieben Monate nach dem Ju-Absturz entzieht das BAZL der Ju-Air das Flugrecht. Jedoch nur für kommerzielle Passagierflüge. Das hat kaum Konsequenzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Entscheid des BAZL hat für die Ju-Air in Dübendorf ZH kaum Konsequenzen.
- Die Flug-Vereinigung investiert und will noch 20 Jahre weiterfliegen.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL verbietet der Ju-Air ab sofort das Befördern von Passagieren zu kommerziellen Zwecken. Nur noch Vereinsmitglieder dürfen im privaten Rahmen mit den Oldtimer-Flugzeugen befördert werden.
Dies allerdings erst ab frühestens Ende Mai. Denn die vom BAZL geforderten Massnahmen seit dem Ju-Absturz im August letzen Jahres sind noch nicht fertig umgesetzt.
Wie Ju-Air-Mediensprecher Christian Gartmann im Interview mit Nau erklärt, hat der BAZL-Entscheid kaum Konsequenzen für die Ju-Air, da bereits heute fast alle Passagiere in der Schweiz Vereinsmitglieder seien.
Noch weiss die Vereinigung aber nicht genau, welche technischen und betrieblichen Auflagen ihr vom Bund auferlegt werden. Deshalb bleiben die Maschinen vorerst am Boden.
Ju-Air will investieren
Das soll aber nicht lange so bleiben. Gemäss Gartmann will die Ju-Air in ihre Zukunft investieren und mindestens noch 10 bis 20 Jahre weiterfliegen.
Ju-Air-Absturz erschüttert die Schweiz
Die Ju-Air wurde vor über 35 Jahren gegründet. Seinerzeit erteilte das BAZL drei aus Schweizer Militärbeständen stammenden Oldtimern des Typs Junkers Ju-52 eine Betriebsbewilligung für kommerzielle Passagierflüge.
Letzten Sommer stürzte dann eine Ju-Air-Maschine vom Himmel. Alle 20 Insassen des knapp 79-jährigen Nostalgieflugzeuges starben. Daraufhin hat das BAZL die Risiken von Passagierflügen mit Oldtimern neu beurteilt. Und ist zum Schluss gekommen, dass ein kommerzieller Weiterbetrieb mit historischen Luftfahrzeugen die heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr erfüllt.