Kanton Aargau räumt Fehler bei Asylunterkunft in Windisch ein
Im Streit um eine Asylunterkunft in Windisch AG für die 49 Mietende ihre Wohnungen räumen sollten, hat der Kanton Aargau Fehler eingeräumt.
Das Wichtigste in Kürze
- In Windisch AG sollten 49 Mietende wegen einer geplanten Asylunterkunft ausziehen.
- Die Angelegenheit hatte schweizweit für Entrüstung gesorgt.
- Nun räumt der Kanton Aargau Fehler ein.
Der Aargauer Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati (SVP) hat Fehler bei der Evaluation der geplanten Asylunterkunft in Windisch AG eingeräumt. Der Kanton will den gekündigten Mietern helfen. Das geht aus einem Schreiben an die Gemeinde Windisch hervor.
Bei den Abklärungen habe der Kantonale Sozialdienst dem Aspekt der bestehenden Mietverhältnisse und der Konsequenzen für die Mietenden «keine Beachtung geschenkt». Dies heisst es in einer Stellungnahme vom Mittwoch. Man bemühe sich, gemeinsam mit allen Lösungen zu finden. Das Ziel sei der Verbleib der Mietenden in ihren Wohnungen, bis sie eine geeignete Ersatzlösung gefunden hätten.
Vereinbarung nach Besitzerwechsel
Während der Evaluation der Unterkunft für unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) sei es zu einem Besitzerwechsel der Liegenschaft gekommen. Die neue Eigentümerin, eine Immobiliengesellschaft, habe sich bereit erklärt, diese für eine Zwischennutzung als UMA-Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Mit dem früheren Eigentümer gab es keine Vereinbarung.