Vater

Kanton Aargau: Sohn peitscht Vater mit Gürtel aus

Katharina Lehmann
Katharina Lehmann

Aarau,

Das Aargauer Obergericht hat die Freiheitsstrafe eines Mannes bestätigt. Er hatte 2022 seinen Vater mit Gürtel- und Faustschlägen angegriffen.

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Im April 2022 griff ein Mann seinen 82-jährigen Vater brutal mit Faust- und Gürtelschlägen an. (Symbolbild) - depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann schlug mehrmals heftig mit einem Gürtel auf seinen 82-jährigen Vater ein.
  • Der Täter wurde danach vom Bezirksgericht Aarau zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
  • Nun hat das Aargauer Obergericht die Strafe bestätigt.

Im April 2022 griff ein Mann (46) seinen 82-jährigen Vater am gemeinsamen Wohnort im Bezirk Aarau brutal an.

Der Sohn schlug seinem Vater mehrfach kräftig ins Gesicht. Dazu versetzte er ihm mit einem Gurt mehrere harte, peitschenartige Schläge gegen den Oberkörper und den Kopf. Auch sagte er zu seinem Vater, dass er ihn umbringen werde.

Das Bezirksgericht Aarau hatte den 46-Jährigen laut der «Aargauer Zeitung» deshalb wegen versuchter vorsätzlicher Tötung im November 2023 zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Beschuldigte zog das Urteil anschliessend an das Obergericht weiter.

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Das Aargauer Obergericht verurteilt den 48-jährigen Mann zu einer Freiheits- und Geldstrafe. (Archivbild) - keystone

Die Schwere der Tat rechtfertigten laut dem Obergericht sogar eine höhere Strafe. Gut 7,5 Jahre wären demnach angemessen.

Nach der einseitigen Berufung des Täters und damit wegen des «Verschlechterungsverbots» konnte diese jedoch nicht verhängt werden.

Es blieb damit bei der vierjährigen Freiheitsstrafe.

Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, muss der Verurteilte zusätzlich zur Freiheitsstrafe seinem Vater eine Genugtuung zahlen. Diese wurde vom Obergericht allerdings von 20'000 Franken auf 3000 Franken reduziert.

Eine Forderung der Schwester in der Höhe von 1000 Franken wurde abgewiesen. Sie hatte jahrelang keinen Kontakt zum Vater.

Zudem muss der Sohn 6000 Franken Verfahrenskosten tragen und sich in Behandlung begeben. Der Verurteilte sei seit Jahren manisch-depressiv und zeige Symptome einer Schizophrenie.

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