Kanton Bern: Sollen Rottweiler verboten werden?

Katharina Lehmann
Katharina Lehmann

Bern,

Nach der Tragödie in Sumiswald BE wird in Bern erneut über ein mögliches Kampfhundeverbot diskutiert.

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Nach Rottweiler-Angriff in Sumiswald BE wird erneut über ein Rassenverbot diskutiert. (Archivbild) - depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • In Sumiswald BE wurde ein Kleinkind von einem Rottweiler schwer verletzt.
  • In Bern steht nun ein mögliches Verbot erneut zur Diskussion.
  • Im Kanton Zürich gilt seit Anfang Jahr ein Rottweilerverbot.

Bei einem schrecklichen Vorfall in Sumiswald BE wird ein Kleinkind von einem Rottweiler schwer verletzt. Das Thema Kampfhundeverbot wird nun in Bern erneut diskutiert.

Sollen im Kanton Bern Rottweiler verboten werden?

Der Berner Kantonstierarzt Reto Wyss betont gegenüber SRF, dass das Problem nicht einfach mit einem Rassenverbot gelöst ist.

Rasse ist nicht der einzige Risikofaktor

Hunde können rassenunabhängig potenziell gefährlich sein. Entscheidend sei die Sozialisation und Erziehung des Hundes, sowie die Fähigkeit des Halters oder der Halterin, mit dem Tier umzugehen.

Laut Wyss zeigen Erfahrungen, dass schwere Angriffe nicht zwingend rassespezifisch sind. Er betont gegenüber SRF: «Es ist nicht in erster Linie die Rasse, sondern Grösse und Gewicht, die das Risiko beeinflussen.»

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Im Kanton Zürich gibt es bereits ein Rottweilerverbot. - keystone

Im Kanton Bern wird stattdessen auf individuelle Massnahmen und die vordergründige Verantwortlichkeit der Halter gesetzt.

Statussymbole und Halterverantwortung

Kraftvolle Hunderassen werden oft als Statussymbol missbraucht, was bei vielen Haltern offensichtlich zu sehen ist.

Der Kanton kann im Extremfall Haltern den Hund wegnehmen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Ob der Kanton Bern sein Hundegesetz nach dem Vorfall verschärfen wird, ist noch offen. Laut Wyss sei das bestehende System angemessen. Er meint: «Wenn es so einfach wäre, schlimme Vorfälle zu verhindern, hätten wir längst die perfekte Lösung.»

Kanton Zürich hat gehandelt

Andere Kantone handeln, statt weiter zuzusehen: Seit dem 1. Januar 2025 gilt im Kanton Zürich ein Rottweilerverbot.

Konkret heisst das: Bisherige Halter dürfen sich aktuell noch frei mit ihrem Rottweiler bewegen. Sie müssen jedoch innerhalb von sechs Monaten eine Haltebewilligung für ihren Hund beim Veterinäramt beantragen.

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Kommentare

User #6447 (nicht angemeldet)

Ein Rottweiler ist durchaus friedlich, wenn er nicht falsch erzogen wird. Deswegen wäre ein an eine Halterprüfung gebundener Halterausweis als Voraussetzung zum Besitz sinnvoll.

User #2510 (nicht angemeldet)

Absolut unsinniger und unüberlegter Verbot !!! Im Straßenverkehr sterben auch Menschen. Die GTI's und sämtliche Sportflitzer müssten auch verboten werden! Nicht die Tiere sind die Schuldigen, die MENSCHEN sind es!

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