Kanton Bern: Sollen Rottweiler verboten werden?
Nach der Tragödie in Sumiswald BE wird in Bern erneut über ein mögliches Kampfhundeverbot diskutiert.

Das Wichtigste in Kürze
- In Sumiswald BE wurde ein Kleinkind von einem Rottweiler schwer verletzt.
- In Bern steht nun ein mögliches Verbot erneut zur Diskussion.
- Im Kanton Zürich gilt seit Anfang Jahr ein Rottweilerverbot.
Bei einem schrecklichen Vorfall in Sumiswald BE wird ein Kleinkind von einem Rottweiler schwer verletzt. Das Thema Kampfhundeverbot wird nun in Bern erneut diskutiert.
Der Berner Kantonstierarzt Reto Wyss betont gegenüber SRF, dass das Problem nicht einfach mit einem Rassenverbot gelöst ist.
Rasse ist nicht der einzige Risikofaktor
Hunde können rassenunabhängig potenziell gefährlich sein. Entscheidend sei die Sozialisation und Erziehung des Hundes, sowie die Fähigkeit des Halters oder der Halterin, mit dem Tier umzugehen.
Laut Wyss zeigen Erfahrungen, dass schwere Angriffe nicht zwingend rassespezifisch sind. Er betont gegenüber SRF: «Es ist nicht in erster Linie die Rasse, sondern Grösse und Gewicht, die das Risiko beeinflussen.»

Im Kanton Bern wird stattdessen auf individuelle Massnahmen und die vordergründige Verantwortlichkeit der Halter gesetzt.
Statussymbole und Halterverantwortung
Kraftvolle Hunderassen werden oft als Statussymbol missbraucht, was bei vielen Haltern offensichtlich zu sehen ist.
Der Kanton kann im Extremfall Haltern den Hund wegnehmen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
Ob der Kanton Bern sein Hundegesetz nach dem Vorfall verschärfen wird, ist noch offen. Laut Wyss sei das bestehende System angemessen. Er meint: «Wenn es so einfach wäre, schlimme Vorfälle zu verhindern, hätten wir längst die perfekte Lösung.»
Kanton Zürich hat gehandelt
Andere Kantone handeln, statt weiter zuzusehen: Seit dem 1. Januar 2025 gilt im Kanton Zürich ein Rottweilerverbot.
Konkret heisst das: Bisherige Halter dürfen sich aktuell noch frei mit ihrem Rottweiler bewegen. Sie müssen jedoch innerhalb von sechs Monaten eine Haltebewilligung für ihren Hund beim Veterinäramt beantragen.