Mehrere Beschwerden gegen Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich
Das Rottweiler-Verbot in Zürich stösst auf Widerstand. Mehrere Beschwerden sind bereits eingegangen.
Gegen das Rottweiler-Verbot, das ab dem 1. Januar 2025 im Kanton Zürich gilt, sind beim Verwaltungsgericht bereits mehrere Beschwerden eingegangen. Dies bestätigte das Gericht am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Beschwerdefrist läuft noch.
Die eingegangenen Beschwerden haben jedoch keine aufschiebende Wirkung, sodass das Verbot ab 1. Januar in Kraft tritt. Allerdings könnte das Verwaltungsgericht den Entscheid des Regierungsrats nachträglich korrigieren. Gegen das Verbot, das die Regierung am 19. Dezember verkündet hatte, formierte sich rasch Widerstand.
Argumente gegen ein pauschales Rasseverbot
Ein Rasseverbot löse keine Probleme, argumentierten die Gegner. Statt die Rottweiler generell zu verbieten, müsse die Zürcher Regierung vielmehr die Auflagen an die Hundehalter verschärfen. Also mehr Kurse und Kontrollen einführen.
Für eine «sinnvolle Alternative zu Rasseverboten» und gegen eine «pauschale Regelung» wollen sich auch die Initianten der Petition «Für die Aufhebung des pauschalen Rottweiler-Verbots im Kanton Zürich» einsetzten. Bislang wurden über 12'000 Unterschriften gesammelt.
Neue Regeln für Rottweiler-Besitzer
Die Zürcher Regierung verbietet die Anschaffung neuer Rottweiler ab 2025 zum Schutz der Bevölkerung. Auslöser für das Neuanschaffungsverbot waren Angriffe auf Kinder in Adlikon und Winterthur. Wer bereits einen solchen Hund besitzt, muss ab 1. Januar eine Haltebewilligung beantragen.
Dabei werden die Rottweiler einem Wesenstest unterzogen. Rottweiler, deren kräftige Statur und starker Biss zu besonders schweren Verletzungen führen können, stellten im Gesamtvergleich mit anderen Hunderassen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial dar, so die Regierung.
Ab 1. Januar also wird der Rottweiler auf der sogenannten Rassetypenliste II aufgeführt. Bereits auf der Verbotsliste stehen im Kanton Zürich seit dem Jahr 2010 Rassen wie American Bull Terrier, Pitbull Terrier und American Staffordshire Terrier. Grund für die Einführung der Verbotsliste war eine Pitbull-Attacke im Jahr 2005, bei der ein sechsjähriger Knabe in Oberglatt ZH zu Tode gebissen worden war.