Kanton Freiburg plant modernes und nachhaltiges Mobilitätsgesetz
Das aktuelle Mobilitätsgesetz im Kanton Freiburg ist veraltet. Der Stadtrat hat nun einen modernen und nachhaltigen Entwurf in die Vernehmlassung geschickt.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton Freiburg soll ein modernes Mobilitätsgesetz entstehen.
- Am Mittwoch wurde vom Stadtrat ein Vorentwurf in die Vernehmlassung geschickt.
- Ein grosser Schwerpunkt bildet dabei das Thema Nachhaltigkeit.
Der Kanton Freiburg soll eine neue, nachhaltige Mobilitätsgesetzgebung erhalten. Der Staatsrat hat am Mittwoch den Vorentwurf für ein entsprechendes Gesetz in die Vernehmlassung geschickt. Die aktuelle Gesetzgebung entspreche nicht mehr den heutigen Anforderungen.
«Mobilität ist ein Grundbedürfnis», sagte Staatsrat Jean-François Steiert, verantwortlich für die Raumplanung, am Mittwoch vor den Medien. Freiburgerinnen und Freiburger sind ihm zufolge viel unterwegs zwischen ihren Wohn-, Arbeits- und Ausbildungsorten. Grund dafür sei die ländliche Struktur des Kantons.
Gemäss Statistik legten die Einwohner 45,6 km pro Tag zurück, mit steigender Tendenz, wie Steiert ausführte. Darüber hinaus gebe es viele weitere Herausforderungen bei der Mobilität. Dazu gehören etwa die klimapolitischen Ziele, die eine Halbierung der CO2-Emissionen bis 2030 vorsehen.
Zudem hat sich das Bevölkerungswachstum im Kanton Freiburg in den letzten Jahrzehnten dynamischer erwiesen als das Beschäftigungswachstum. So stieg die Zahl der Einwohner innerhalb von 30 Jahren von 210'000 auf über 320'000: «Daher ist die Zahl der Freiburger, die ausserhalb des Kantons Arbeit suchen müssen, erheblich», so Jean-François Steiert.
Mobilitätssystem des Kantons wird neu gestaltet
Das neue Gesetz soll insbesondere die nachhaltige Mobilität fördern. Ganz im Sinne von Artikel 3 der Kantonsverfassung, der die nachhaltige Entwicklung als Ziel definiert.
Das gesamte kantonale Mobilitätssystem soll übersichtlicher gestaltet und einfacher gesteuert werden können. Die Nutzerinnen und Nutzer sollen effiziente Angebote des Kantons erhalten. Diese sollen ihren unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht werden, namentlich im Bereich der sanften Mobilität.
Das neue Gesetz klärt auch die Frage, welche Mittel investiert werden sollen. Auch wie die Kosten gedeckt und auf den Kanton, die Agglomeration und die Gemeinden verteilt werden wird erläutert. Dazu stehen mehrere Varianten zur Diskussion.
Die Vernehmlassung dauert bis am 10. Mai 2021.