kanton St. Gallen: Diverse Verstösse gegen das Feuerverbot
Im Kanton St. Gallen hat die Polize diverse Verstösse gegen das Feuerverbot aufgedeckt. Den Sündern drohen Bussen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Feuerverbot im Kanton St. Gallen gilt auch dieses Wochenende noch.
- Die Trockenheit ist derart extrem, dass Wald- oder Buschbrände ausgelöst werden könnten.
Der Regen der letzten Tage trügt das Bild: Die Trockenheit ist weiterhin so ausgeprägt, dass durch eine Unachtsamkeit ein Wald- oder Buschbrand ausgelöst werden kann. Die St. Galler Polizei hat am Freitag mehrere Vergehen gegen das Feuerverbot festgestellt.
Das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot gelte auch dieses Wochenende und bis auf Widerruf, wie es in der Mitteilung des Kantonalen Führungsstabs vom Samstag heisst.
Grillieren und Feuerwerk weiter verboten
Grillieren an einer offenen Feuerstelle, das Verbrennen des Gartenschnitts im eigenen Garten, das Zünden von Feuerwerk: Gleich mehrere Leute hätten am Freitag gegen das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot verstossen. Sie hätten geglaubt, der Regen der letzten Tage habe das Problem der Trockenheit gelöst.
Ausserdem sei auch bei telefonischen Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu spüren, dass sie die Auswirkungen der Regenfälle überbewerten. «Die Lust auf Grillieren mit Holzkohle scheint nach mehreren Tagen Abstinenz die Unachtsamkeit zu steigern», heisst es in der Mitteilung weiter.
Wald- und Buschbrände könnten entstehen
Die Gefahr vor Wald- und Buschbränden sei weiterhin sehr gross. Das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot ist noch immer in Kraft. Verstösse können polizeilich geahndet werden. Im Schadensfall haftet der Verursacher oder die Verursacherin.
Ausserhalb der Wälder dürfen Gas- und Elektrogrills genutzt werden. Erlaubt bleiben kommunale Grossfeuerwerke auf Seen, sofern der Abstand zum Ufer mindestens 350 Meter beträgt.