Kanton Thurgau: Handy-Video überführt 200km/h-Raser doch noch

Sandra Morgenroth
Sandra Morgenroth

Frauenfeld,

Das Bundesgericht hat einen Freispruch des Thurgauer Obergerichts für einen Mann gekippt – und den Videobeweis nachträglich erlaubt.

Tacho Auto
Der junge Fahrer raste mit fast 200 km/h über eine Landstrasse. (Symbolbild) - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • 2019 filmte sich ein Raser auf einer Landstrasse im Kanton Thurgau.
  • Fahrer und Filmer wurden zuerst vom Gericht freigesprochen.
  • Jetzt hob das Bundesgericht den Freispruch auf und verurteilte die beiden.

Das Bundesgericht hat einen Freispruch des Thurgauer Obergerichts für einen Raser aufgehoben. Der Mann war in einem Video zu sehen, wie er mit fast 200 km/h über eine Landstrasse raste.

Wie die «Thurgauer Zeitung» berichtet, wurde das Video als Beweismittel zugelassen und führte zur Verurteilung des Rasers.

Das ist passiert: Im Jahr 2019 war ein damals 19-jähriger Thurgauer zusammen mit einem damals 48-jährigen Freund eine Spritztour unterwegs. Sie filmten ihre Fahrt und posteten das Video auf Instagram. Die Kantonspolizei Thurgau entdeckte das Video, leitete rechtliche Schritte ein.

Die Staatsanwaltschaft Frauenfeld erhob Anklage gegen den Fahrer wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln und gegen den Filmer wegen Beihilfe dazu. Trotzdem sprachen sowohl das Bezirksgericht Frauenfeld als auch das Obergericht des Kantons Thurgau die beiden Angeklagten frei.

Raserei: Eine schwere Straftat

Nach dem Freispruch legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Bundesgericht ein. Das Bundesgericht stimmte der Staatsanwaltschaft zu, hob den Freispruch auf.

Es erklärte, dass die massive Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit eine schwere Straftat darstellt und dass das öffentliche Interesse an der Aufklärung der Tat das private Interesse des Fahrers «bei weitem» überwiegt.

Das Video war nun verwertbar

In einem weiteren Punkt widersprach das Bundesgericht dem Obergericht: Das Video war verwertbar, obwohl es datenschutzwidrig beschafft worden war. Die beiden Männer hatten bewusst ihre Raserei und die massive Geschwindigkeitsüberschreitung gefilmt.

Nach dem Urteil des Bundesgerichts musste sich das Thurgauer Obergericht erneut mit dem Fall befassen. Der Filmer wurde laut «Thurgauer Zeitung» zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Franken und einer Busse von 500 Franken verurteilt.

Der Fahrer erhielt wegen qualifiziert grober Verkehrsverletzung eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie eine Busse von 5000 Franken.

Kommentare

User #2087 (nicht angemeldet)

1. Zuerst alle (juristischen) Energie darauf verwenden, ja nicht eintreten zu müssen. 2. Falls doch, Kognition soweit einschränken, dass (in der Sache) ja nicht gewürdigt und erwogen werden muss. 3. Beweise verlangen, wenn vorgelegt, nicht würdigen, einfach nicht erwähnen. 4. Wenn immer noch „Gefahr“ besteht, dem Antrag statt zu gegeben, jeden Rechtsbruch, jede Falschaussage als (grosszügiges) Ermessen zu deklarieren und keine Willkür erkennen. 5. Wenn der Staat (vom Gericht festgestellt) gegen „das Rechtsverweigerungsverbot“ verstossen hat, bleibt das folgenlos."

User #3447 (nicht angemeldet)

Jaja sobald der Staat kassieren kann werden DATENSCHTUTZWIDRIGE Beweise erlaubt? Aber wehe es wäre einmal umgekehrt! Dann heisst es wieder "Können wir nicht machen aufgrund des Datenschutzes" lachhaft. Aber wen wundert es, typisch einmal mehr. Bei anderen Angelegenheiten die deutlich wichtiger wären(aber kein Geld bringen) verschläft man lieber.

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