Kanton Zürich: Viele Barbershops verstossen gegen das Gesetz
Kontrollen im Kanton Zürich zeigen, dass sich viele Barbershops nicht an die Gesamtarbeitsverträge halten. Dadurch haben sie einen unfairen Wettbewerbsvorteil.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Zürcher Behörden haben in vielen Barbershops im Kanton Gesetzesverstösse festgestellt.
- Ein Grossteil der Betriebe hält sich nicht an die Gesamtarbeitsverträge.
- Beispielsweise zahlen sie wenig Lohn aus. Dadurch können sie günstigere Preise anbieten.
Im Kanton Zürich findet man sie mittlerweile beinahe in jedem Dorf – Barbershops. Moderne Haarstudios, die oft deutlich günstiger sind, als die geläufigen Coiffeursalons. Dabei geht aber häufig nicht alles mit rechten Dingen zu und her. Dies zeigt die Antwort des Zürcher Regierungsrates auf eine Anfrage dreier Kantonsräte, von welcher die «Zürichsee-Zeitung» berichtet.
Das Problem ist den Behörden bekannt, weswegen sie in den Salons schon seit mehreren Jahren regelmässig Kontrollen durchführen. Auf Anfrage der Kantonsräte Marcel Suter, Ueli Bamert (beide SVP) und Mario Senn (FDP) lieferte der Regierungsrat nun Zahlen. Sie sind beunruhigend.
Gesetzesverstösse in 40 Prozent der Shops
Die Kantonspolizei Zürich habe in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 228 Coiffeursalons kontrolliert, heisst es. Ein Grossteil davon seien Barbershops gewesen. «Bei rund 90 dieser Shops hat die Polizei Gesetzesverstösse rapportiert.» Das entspreche einem Anteil von 40 Prozent, was zeige, dass die Branche ein Problem habe, so die Zürcher Regierung.
In den meisten Fällen geht es dabei allerdings nur um leichtere Übertretungen, die maximal eine Busse zur Folge haben. Dazu gehören beispielsweise Verletzungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes. Aber auch nicht richtig beschriftete Kosmetikprodukte oder falsch kommunizierte Preise wurden aufgedeckt.
Nur einzelne halten sich an Gesamtarbeitsvertrag
Ein weitaus grösseres Problem hat allerdings die paritärische Landeskommission der Sozialpartner (PLK) aufgedeckt. Sie untersuchte im Jahr 2022 in 47 Betrieben, ob die Gesamtarbeitsverträge des Coiffeurgewerbes eingehalten werden. Nur in drei Salons war dies der Fall. In diesem Jahr ist es nach 30 Kontrollen bislang nur einer.
Zu den Verstössen gehören beispielsweise zu tiefe Löhne, vor allem bei Praktikanten, oder falsche Lohnabrechnungen. Ebenso wird mancherorts die Arbeitszeit nicht erfasst, was zu Folge hat, dass Überstunden oder Feiertage nicht erstattet werden.
Zwar kontrolliere die PLK auch die herkömmlichen Coiffeursalons. Tendenziell liegen die Abweichungen bei Barbershops und Billigsalons aber höher. Durch die tieferen Lohnausgaben können die Betriebe tiefere Preise für die Kunden anbieten.» Coiffeursalons, welche sich an den Gesamtarbeitsvertrag halten, hätten einen Wettbewerbsnachteil.