Kanton Zürich will zwölf Sonntagsverkäufe
Eigentlich erlaubt das Schweizer Arbeitsgesetz nur vier Sonntagsverkäufe pro Jahr. Der Kanton Zürich möchte aber in Zukunft deren zwölf.
Das Wichtigste in Kürze
- Zürich fordert, dass Kantone pro Jahr bis zu 12 Sonntagsverkäufe bewilligen dürfen.
- Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats hat sich dafür ausgesprochen.
- Als Nächstes entscheidet die entsprechende Kommission im Nationalrat.
In der Schweiz dürfen Geschäfte in den meisten Regionen bislang an höchstens vier Sonntagen im Jahr öffnen, wobei die Adventszeit besonders umsatzstarke Verkaufstage bietet. Während in touristischen Gebieten während der Saison eine Sonntagsöffnung erlaubt ist, bleibt diese Option in städtischen Gebieten untersagt. Nun gibt es Bestrebungen, die Zahl der erlaubten Sonntagsverkäufe zu erhöhen.
So fordert eine Standesinitiative des Kantons Zürich eine entsprechende Erhöhung von heute vier auf zwölf Sonntage. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats hat der Initiative mit 10 zu 2 Stimmen Folge gegeben. Als Nächstes entscheidet die entsprechende Kommission im Nationalrat.
Zur Diskussion steht ausserdem eine Motion des FDP-Nationalrats Philippe Nantermod. Diese sieht vor, dass lokale Geschäfte mit kleinem Sortiment an Sonntagen öffnen dürfen. Während der Nationalrat der Motion zugestimmt hat, spricht sich die vorberatende Kommission des Ständerats dagegen aus.
Parmelin will Sonntagsverkäufe in städtischen Tourismusgebieten
Wirtschaftsminister Guy Parmelin schlägt währenddessen vor, Sonntagsverkäufe auch in städtischen Tourismusgebieten zu ermöglichen, ähnlich wie in klassischen Tourismusregionen. Dies soll jedoch ausschliesslich für Geschäfte gelten, die überwiegend internationale Kundschaft bedienen, wie Luxus- und Souvenirgeschäfte.
Die Regelung wäre zudem auf Städte mit mehr als 60'000 Einwohnerinnen und einem Anteil von mindestens 50 Prozent ausländischer Hotelgäste begrenzt. Zwar wird der Grundgedanke von einer breiten Allianz aus Kantonen, Organisationen und Branchen begrüss. Doch laut «SRF» kritisieren sie die Sonderregelung als zu kompliziert und kaum umsetzbar und fordern Nachbesserungen.