Kantonale Gesundheitsdirektion definiert Begriff «Rehabilitation»

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Bern,

Die kantonale Gesundheitsdirektion hat erstmals den Begriff «Rehabilitation» definiert. Somit gibt es nun eine Grundlage, auf die sich Spitäler beziehen können.

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Eine betagte Person in einem Rehabilitationszentrum. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz hat den Begriff Rehabilitation erstmals definiert.
  • Nun verfügt der Gesundheitsbereich über ein einheitliches Verständnis des Begriffs.
  • Eine Reha soll Menschen unterstützen, ihren Alltag möglichst unabhängig zu gestalten.

Für den Gesundheitsbereich Rehabilitation liegt erstmals in der Schweiz eine Empfehlung zum einheitlichen Verständnis des Begriffs vor. Erarbeitet hat diesen die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) an einer Plenarversammlung in Bern. Wie die GDK am Freitag mitteilte, stützt sich die Empfehlung auf eine Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Lukas Engelberger Coronavirus
Lukas Engelberger, Präsident der Gesundheitsdirektorenkonferenz. - Keystone

Unter Rehabilitation sollen die Kantone Massnahmen verstehen, die die Fähigkeiten einer gesundheitlich beeinträchtigten Person zur Interaktion mit ihrer Umwelt verbessern. Zudem sollen sie ihre Behinderung im Alltag mildern. Vereinfacht ausgedrückt gehe es darum, Menschen darin zu unterstützen, ihren Alltag möglichst unabhängig zu gestalten.

Erstmals einheitliche Grundlagen

Die GDK verabschiedete auch eine Empfehlung für eine einheitliche Planungssystematik in der Rehabilitation. In diesem Papier legt die GDK beispielsweise fest, welche Arten von Rehabilitation es geben soll. Es gibt Formen von neurologischer Rehabilitation bis zu geriatrischer Rehabilitation. Mit einer dritten Empfehlung verfolgt die GDK das Ziel, die Qualitätsanforderungen der Kantone an Reha-Kliniken und -Abteilungen zu vereinheitlichen.

Waren Sie schon einmal in einem Rehabilitationszentrum?

Laut der GDK wird mit diesen Empfehlungen in der Schweiz eine Lücke geschlossen. Erstmals stünden den Kantonen einheitliche Grundlagen zur Verfügung, auf die sie bei ihren kantonalen Spitalplanungen im Bereich Rehabilitation zurückgreifen könnten. Dies sagte GDK-Präsident Lukas Engelberger laut Mitteilung. Die Kantone legten damit eine weitere Grundlage für eine verstärkte interkantonale Koordination der Spitalplanungen.

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