Adus Klinik wehrt sich gegen Streichung von der Spitalliste
Adus Klinik in Dielsdorf wehrt sich mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Streichung von der Spitalliste durch die Gesundheitsdirektion.
Bis zu einem endgültigen Entscheid kann das Spital weitermachen.
Das Bundesverwaltungsgericht habe die Beschwerde, die aufschiebende Wirkung habe, angenommen, teilte die Adus Klinik am Dienstag, 18. Oktober 2022, mit.
Ein definitiver Entscheid sei in drei bis fünf Jahren zu erwarten. So lange dürfe das letzte Spital im Zürcher Unterland weitermachen.
Adus Klinik ist nicht mehr auf der Spitalliste
Die Adus Klinik kündigte bereits im September an, sich gegen die Streichung von der Spitalliste juristisch zur Wehr zu setzen.
Anfang September informierte der Regierungsrat über die von ihm verabschiedeten Spitallisten 2023.
Die Adus Klinik, die am Standort des 1999 geschlossenen Bezirksspitals Dielsdorf unter anderem drei Operationssäle und 20 Akut-Betten betreibt, ist nicht mehr auf der Liste.
Eine rein elektiv tägige Klinik
Laut Regierungsrat handelt es sich bei der Adus Klinik um eine rein elektiv tätige Klinik mit einem selektiven Leistungsangebot, das keine versorgungsrelevante Rolle spiele.
Die Adus Klinik hingegen verweist auf ihre tiefen Fallkosten und die gute Qualität der angebotenen Leistungen.
Der Regierungsrat torpediere mit der Streichung der Klinik von der Spitalliste den Wettbewerb.