Kantone erfüllen nach Hefenhofen-Skandal ihre Kontrollpflicht
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kantone haben ihre Tierschutzkontrollen stark verbessert.
- Es kam zu 35 Prozent an unangemeldeten Besuchen, statt den vorgeschriebenen 10 Prozent.
Grundsätzlich müssen landwirtschaftliche Tierhaltungen in der Schweiz alle vier Jahre mindestens einmal auf Mängel im Tierschutz überprüft werden. Mindestens zehn Prozent dieser Kontrollen müssen dabei unangemeldet erfolgen, damit sich die Tierhalter nicht auf die Besuche vorbereiten können. Das Ziel ist: Fälle von Tierquälerei wie in Hefenhofen TG eher aufdecken oder verhindern zu können.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) teilte am Donnerstag mit: Im letzten Jahr wurden 10'647 landwirtschaftliche Betriebe kontrolliert. Bei 13 Prozent von ihnen wurden Mängel festgestellt. Was beanstandet wurde, wurde dem BLV nicht gemeldet.
Fall Hefenhofen
Im August 2017 waren die katastrophalen Zustände auf dem Hof eines Pferdehändlers in Hefenhofen öffentlich gemacht worden. Die Polizei nahm den mehrfach vorbestraften Mann in Gewahrsam.
Bei einem Grosseinsatz auf dem Hof wurden rund 250 Pferde, Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen und Lamas beschlagnahmt. Die Tiere wurden in den folgenden Tagen weggebracht.
Verbesserung der unangemeldeten Besuche
2016 hatten nur elf Kantone die Mindestquote unangemeldeter Besuche von zehn Prozent erreicht. 2017 gab es bereits eine Verbesserung auf 28 Prozent. Doch auch damals kamen sieben Kantone ihren Verpflichtungen nicht nach.
Im letzten Jahr nun erfüllten die kantonalen Tierschutzfachstellen die rechtlichen Vorgaben mit 35 Prozent «deutlich». Das teilte das BLV heute Donnerstag mit. Damit sei die Situation der unangemeldeten Grundkontrolle «im grünen Bereich», hiess es bei BLV auf Anfrage.