Kantonsgericht Luzern weist Beschwerden gegen das Reussprojekt ab
Beim Hochwasserschutzprojekt entlang der Reuss hat der Kanton Luzern die Anliegen von vier Grundbesitzern angemessen in Betracht gezogen.
Der Kanton Luzern hat beim Hochwasserschutzprojekt an der Reuss die Interessen von vier Grundeigentümern ausreichend berücksichtigt. Das Kantonsgericht hat deren Beschwerden deswegen abgewiesen, wie es am Mittwoch mitteilte.
Das Kantonsgericht kam gemäss der Mitteilung zum Schluss, dass das öffentliche Interesse am Hochwasserschutz die privaten Interessen der Grundeigentümer am Erhalt des Landwirtschaftslands überwiege.
Es liege in der Natur der Sache, dass das Projekt an den Flusslauf gebunden sei und deshalb nur ein beschränkter räumlicher Spielraum bestehe.
Mit dem Projekt will der Kanton Luzern das Reusstal langfristig von Hochwassern schützen. Im August 2005 war es dort zu grossflächigen Überschwemmungen gekommen.