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Kantonsgericht verschärft Strafe gegen Waadtländer Klimaaktivisten

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Lausanne,

Das Waadtländer Kantonsgericht hat am Dienstag das Strafmass gegen einen Klimaaktivisten verschärft.

Lausanne
Das Bundesgericht in Lausanne. - Keystone

Das Waadtländer Kantonsgericht hat am Dienstag das Strafmass gegen einen Klimaaktivisten verschärft. Wie in der ersten Instanz verurteilte es den jungen Mann zu einer Geldstrafe von 125 Tagen, weil er bei Demonstrationen in Lausanne den Verkehr blockiert hatte. Aber dieses Mal wurde Strafe unbedingt ausgesprochen.

Wie das Polizeigericht im vergangenen Dezember sprach auch das Kantonsgericht den jungen Mann vom Vorwurf der Sachbeschädigung frei, nachdem der Aktivist im März 2019 mit Farbe den Abdruck einer Hand an die Fassade einer Filiale der Bank Credit Suisse in Lausanne geschmiert hatte.

Hingegen verurteilte das Kantonsgericht ihn für eine Reihe von Aktionen, die zwischen 2019 und 2020 bei Demonstrationen der Gruppierungen Klimastreik und Extinction Rebellion durchgeführt worden waren.

Dem Angeklagten wurden eine ganze Reihe von Vergehen zur Last gelegt. Wegen Hinderung einer Amtshandlung, Störung eines Betriebs, der der Allgemeinheit dient, einfacher Verstösse gegen die Verkehrsregeln sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte wurde der junge Mann zu einer Geldstrafe von 125 Tagessätzen à 10 Franken und einer Busse von 1000 Franken verurteilt.

Sein Anwalt Xavier Rubli erreichte, dass die Strafe von 30 auf 10 Franken reduziert und die Geldstrafe halbiert wurde. «Wir sind aber sehr enttäuscht, dass das Kantonsgericht die existenzielle Bedrohung für die Bevölkerung der Schweiz und der gesamten Welt anscheinend immer noch nicht richtig einschätzt», sagte er gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. «Das Gericht verurteilt Aktivisten, die ihre Meinungsfreiheit nutzen und sich opfern, um uns zu warnen und zu schützen».

Zudem fand es der Verteidiger unverständlich, dass die in erster Instanz ausgesprochene bedingte Strafe vom Kantonsgericht nicht bestätigt wurde. Ob er das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht, ist noch offen. Sein Mandant und er wollen darüber entscheiden, sobald den Parteien das vollständige Urteil zugestellt worden ist.

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