Kein Beschwerderecht für Fernsehsender bei Replay-TV
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesverwaltungsgericht hält fest, dass TV-Stationen nicht beschwerdeberechtigt sind.
- 23 regionale und private Fernsehsender wollten sich gegen die Tarife im Replay-TV wehren.
Das Bundesverwaltungsgericht ist nicht auf eine Beschwerde von 23 regionalen und privaten Fernsehsendern eingetreten, die sich gegen die Tarife für die Urheberrechte für das zeitversetzte Fernsehen richtet. Das Gericht hält fest, dass die TV-Stationen nicht beschwerdeberechtigt sind.
Im Februar 2018 genehmigte die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten einen neuen Tarif. Dieser wurde von Verwertungsgesellschaften wie Pro litteris ausgehandelt. Mit dem Tarif werden die Entschädigungen geregelt, die die Anbieter von zeitversetztem Fernsehen an die Fernsehstationen zu bezahlen haben.
Die Schiedskommission vertrat die Ansicht, dass die Verwertungsgesellschaften die Tarife für die Sender auszuhandeln haben. Diese würden die Interessen der TV-Sender wahrnehmen.
Kein Beschwerderecht
Das Bundesverwaltungsgericht musste nun prüfen, ob die Fernsehsender überhaupt legitimiert sind, eine Beschwerde gegen den Tarif einzureichen, weil sie am Verfahren vor dem Schiedsgericht nicht Partei waren.
Die St. Galler Richter sind in einem am Donnerstag publizierten Urteil zum Schluss gekommen, dass Dritte im Bereich des Urheberrechts in der Regel kein Beschwerderecht hätten. Nur wenn die Interessen der verschiedenen Sender sich im grossen Ganzen unterscheiden, könne eine Ausnahme von dieser Regel gemacht werden.
Das Gericht ist der Ansicht, dass keine divergierenden Interessen vorliegen und die Fernsehsender deshalb im Tarifgenehmigungsverfahren von den Verwertungsgesellschaften vertreten wurden.
Die Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen bedauert den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, wie sie in einer Mitteilung vom Donnerstag schreibt. Es sei eine Chance verpasst worden, dass die Sender für das zeitversetzte Fernsehen mit den TV-Anbietern vernünftige Lösungen finden könnten. Die Sender prüfen den Weiterzug ans Bundesgericht.