Die Stiftung für Konsumentenschutz warnt vor einer Einschränkung des «Replay-TVs». Es sei mit Auswirkungen auf die Preise und den Fernsehmarkt zu rechnen.
Die SKS betont, die Abschaffung des «Replay-TVs» sei ein Rückschritt in die Steinzeit.
Die SKS betont, die Abschaffung des «Replay-TVs» sei ein Rückschritt in die Steinzeit. - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Parlament versucht, das «Replay-TV» in Zukunft stärker einzuschränken.
  • So soll das Zurückspulen nur noch mit der Zustimmung der Sender zugelassen werden.
  • Die Stiftung für Konsumentenschutz warnt vor dieser Steinzeit-Einschränkung.
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Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) sieht den zeitversetzten TV-Konsum in Gefahr. Im Parlament gebe es Bemühungen das sogenannte «Replay-TV» nur noch mit Zustimmung der Fernsehsender zu zulassen. Dies habe weitreichende Auswirkungen auf die Preise und den Fernsehmarkt, warnt die Organisation.

Laut der SKS stünden Forderungen der zuständigen Kommission im Raum, die eine Gesetzesänderung zur Einschränkung des zeitversetzten Fernsehens vorsehen. Es seien «klammheimlich parlamentarische Bemühungen» am Laufen, um dem Replay-TV auf Gesetzebene einen Riegel zu schieben.

Wegbrechende Werbeeinnahmen

Die Gegner des Replay-TV seien der Ansicht, dass die schrumpfenden Werbeeinnahmen die Qualität und Vielfalt des TV-Programms gefährden. Die SKS hält dagegen, dass das zeitversetzte Fernsehen den TV-Konsum insgesamt steigere. Sie verweist auf eine Erhebung der Stiftung Werbestatistik Schweiz, die zeigt, dass der TV-Bereich trotz Einführung von Replay-TV seit 2012 stetig steigende Werbeumsätze erzielt.

Falls die Spulfunktionen nur noch mit der Zustimmung des Senders möglich wäre, sei zu befürchten, dass nur grosse Unternehmer die finanziellen Mittel aufbringen können, um sich von den Sendern die Rechte für Replay-Angebote zu erkaufen. «Spezialisierte Anbieter wie Zattoo, Wilmaa oder Teleboy würden vermutlich vom Markt verschwinden», warnt die Stiftung.

Preisanstiege erwartet

Auch markante Preisanstiege seien zu erwarten, weil die Mehrkosten auf den Konsumenten abgewälzt würden. Hinzu komme die Verletzung des Urheberrechts, da der Konsument eigentlich ein gesetzlich verankertes Recht auf Privatkopien habe. Dieses Recht würde ersatzlos gestrichen, so die SKS.

Ferner sei der Ansatz ein Rückschritt in die Steinzeit: «Wer sich eine Sendung zu einem späteren Zeitpunkt anschauen will, müsste diese - wie vor Jahrzehnten - wieder mit dem Videorekorder aufnehmen», heisst es weiter.

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