Replay TV soll nach Lobbying doch nicht verunmöglicht werden

Matthias Bärlocher
Matthias Bärlocher

Bern,

Die Nationalrats-Kommission rudert zurück: Das Zurückspulen von Sendungen oder Überspulen von TV-Werbung soll doch nicht verunmöglicht werden.

Zeitversetztes Fernsehen mit den Anbietern Teleboy oder Zattoo.
Zeitversetztes Fernsehen mit den Anbietern Teleboy oder Zattoo. - Screenshot Teleboy / Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Zeitversetztes Fernsehen soll nun doch nicht verunmöglicht werden.
  • Die zuständige Nationalratskommission krebst zurück.
  • Sie streicht ihren Gesetzesvorschlag wieder. Eine neue Regelung fordert sie aber trotzdem.

Die Stiftung für Konsumentenschutz hatte bereits befürchtet, die Politik wolle das zeitversetzte Fernsehen abschaffen, das sogenannte Replay-TV. Das digitale Zurückspulen solle nur noch mit Zustimmung des jeweiligen Senders erlaubt sein, wegen der schrumpfenden Werbeeinnahmen.

Erst Ja, dann Nein

Eine solche Bestimmung hatte die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates Anfang Juli ins neue Fernmeldegesetz aufgenommen. Mit komfortablen 17 zu vier Stimmen bei drei Enthaltungen. Die Konsumentenschützer befürchteten bereits «markante Preisanstiege» für TV-Abonnenten, wenn diese weiterhin fröhlich vor- und rückwärts spulen wollten.

Auch die Swisscom als grosser TV-Anbieter lobbyierte letzte Woche: Replay-TV sei keine Gefahr, sondern eine Chance für den Fernseh-Markt. Und siehe da: Heute Dienstag teil dieselbe Nationalratskommission mit, man habe den entsprechenden Passus wieder gestrichen – mit komfortablen 20 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung.

Ein Nein mit einem grossen Aber

Die Kommission hält fest, dass es nie ihre Absicht gewesen sei, das zeitversetzte Fernsehen zu verunmöglichen. Das wird demnach zumindest vorläufig auch nicht passieren. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Nationalrat den Argumenten seiner Kommission folgt.

Diese Argumentation hat es aber auch in sich: Zurückgerudert ist die Kommission eigentlich nur, weil sie zwar nicht diese, aber eine andere Regelung möchte. Das Fernmeldegesetz sei dazu nicht geeignet, aber das Urheberrechtsgesetz umso mehr. Die Rechtskommission werde gebeten, den Fall zu übernehmen.

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