Kein Teuerungsausgleich für Solothurner Staatsangestellte
Das Staatspersonal, die Lehrkräfte an Kantons- und Volksschulen sowie die Mitarbeitenden der Solothurner Spitäler AG werden keinen Teuerungsausgleich erhalten.
Im Kanton Solothurn erhalten das Staatspersonal, die Lehrpersonen der Kantons- und Volksschulen sowie die Mitarbeitenden der Solothurner Spitäler AG im kommenden Jahr keinen Teuerungsausgleich. Dies hat der Regierungsrat mit Blick auf seinen Sparplan entschieden.
Es gebe trotz realer Teuerung von rund 1,5 Prozent keinen Teuerungsausgleich und somit keine Erhöhung der Grundlöhne, teilte die Staatskanzlei Solothurn am Dienstag mit. Der Kanton kann mit dem Verzicht auf den Zuschlag unter dem Strich 13 Millionen Franken sparen.
Erfahrungszuschlag bleibt bestehen
Den Mitarbeitenden, die nicht bereits in der maximalen Erfahrungsstufe entlöhnt würden, werde der jährliche Erfahrungszuschlag gewährt. Dieser Zuschlag sei im Gesamtarbeitsvertrag geregelt und nicht Teil der jährlichen Lohnverhandlungen, schrieb die Staatskanzlei weiter.
In diesem Jahr gab es zwei Prozent mehr Lohn. Für das Jahr 2023 hatte der Regierungsrat – nach mehreren Nullrunden in den Vorjahren – eine Lohnerhöhung von 1,5 Prozent gewährt.