Keine Amtszeitbeschränkung für Zürcher Kirchenrat
Die reformierte Kirchensynode des Kantons Zürich sprach sich am Dienstag gegen eine Begrenzung der Amtszeiten für Kirchenratsmitglieder aus.
Die Mitglieder des Kirchenrates der reformierten Landeskirche des Kantons Zürich müssen nicht nach zwölf Jahren abtreten. Die Kirchensynode hat am Dienstag eine entsprechende Motion mit grossem Mehr abgelehnt.
Ein zu langes, fast unbegrenztes Verweilen in Führungsfunktionen sei mit vielen Nachteilen verbunden, hatte der Motionär seinen Vorstoss begründet. Eine Amtszeitbeschränkung sei dabei einer diskriminierenden Altersguillotine vorzuziehen.
Erzwungene Rücktritte – verbunden mit gleichzeitigen freiwilligen Abgängen – könnten zu grossen Rotationen und damit zu einem Know-how-Verlust führen, brachten Gegner einer Amtszeitbeschränkung hingegen vor.
Handlungsbedarf sahen sie nicht, da seit 1955 Kirchenrätinnen und Kirchenräte durchschnittlich weniger als neun Jahre im Amt gewesen seien. Zudem bestehe bereits heute die Möglichkeit, dass ein Mitglied nicht wieder gewählt werde.
Budget 2025 genehmigt trotz Sparkurs
Die Kirchensynode genehmigte an ihrer Novembersitzung gemäss einer Mitteilung der reformierten Landeskirche des Kantons Zürich im Weiteren das Budget 2025. Dieses sieht bei einem Gesamtaufwand von 108,3 Millionen Franken ein Plus von 535'000 Franken vor.
Dieses gute Ergebnis sei auf sehr gute Steuereinnahmen zurückführen, heisst es in der Mitteilung. «Dennoch verfolgt die Landeskirche einen Sparkurs, weil aufgrund des Mitgliederverlustes mittelfristig mit einem Rückgang der Steuereinnahmen zu rechnen ist.»
Im Budget 2025 wurden deshalb in den Gesamtkirchlichen Diensten beim Personal und beim Sachaufwand fünf Prozent gegenüber der Rechnung 2022 eingespart. Für 2027 ist eine neuerliche Sparrunde vorgesehen. Der Kirchenrat geht davon aus, dass die Steuereinnahmen bis 2029 jährlich um 1,5 Prozent zurückgehen werden.