Ständerat

Keinen Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative

Keystone-SDA
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Bern,

Die zuständige Kommission des Ständerats will keinen indirekten Vorschlag zur Biodiversitätsinitiative. Dies wurde mit 7 zu 5 Stimmen festgehalten.

Biodiversitätsinitiative
Die zuständige Kommission des Ständerats will keinen indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative. - keystone

Zur Biodiversitätsinitiative soll es keinen indirekten Gegenvorschlag geben. Darauf besteht die zuständige Kommission des Ständerates. Die Mehrheit findet, dass mit dem geltenden Recht genügend Flächen mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität gesichert werden können.

Mit 7 zu 5 Stimmen hielt die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (Urek-S) daran fest, auf den indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative nicht einzutreten, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten. Wie den ursprünglichen will die Mehrheit nun auch den vereinfachten Gegenvorschlag nicht.

Der Nationalrat hingegen bestand im September darauf, trotz des Neins des Ständerates Anliegen der Biodiversitätsinitiative mit Änderungen im Natur- und Heimatschutzgesetz aufzunehmen. Mit Kompromissbereitschaft gegenüber der Landwirtschaft und auch gegenüber der kleinen Kammer wollte er mit einem vereinfachten Gegenvorschlag retten, was zu retten sei.

Vernetzung ökologischer Gebiete im Fokus

In den Fokus stellen will die Urek des Nationalrates die Vernetzung ökologischer Gebiete zu Gunsten von Tierwanderungen und Verbesserungen in den Biodiversitätsgebieten. Neue rechtliche Regelungen für die Landwirtschaft will sie aber nicht. Die konkrete Vorlage lag im Nationalrat aus Verfahrensgründen noch nicht vor.

Die Biodiversitätsinitiative will den Bund und neu auch die Kantone zum Schutz und zur Schonung von Biodiversität und Landschaft verpflichten. Dafür werden mehr öffentliche Gelder gefordert. Dem Bundesrat beschloss, der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag entgegenzustellen.

Der Bundesrat beschloss, der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag entgegenzustellen. Er wollte unter anderem festlegen, dass Biodiversitäts- und Schutzgebiete insgesamt 17 Prozent der Schweizer Landesfläche ausmachen sollen.

Ständerat ist wieder am Zug

Diese Zahl strich der Nationalrat bei der ersten Beratungsrunde vor einem Jahr. Es sei besser, qualitative Vorgaben zu machen, fand er damals. Nun ist wieder der Ständerat – in neuer Zusammensetzung – am Zug. Tritt er ein zweites Mal nicht auf den Gegenvorschlag ein, ist dieser vom Tisch.

Zur Biodiversitätsinitiative selbst beantragt die Urek des Ständerates mit 9 zu 4 Stimmen ein Nein. Der Nationalrat beschloss die Nein-Empfehlung zur Initiative bereits im September 2022.

Kommentare

User #5362 (nicht angemeldet)

Die Initiative wird durch den Gegenvorschlag nicht verändert. Weshalb sollte dem Volk nicht eine zusätzliche Alternative zur Abstimmung vorgelegt werden?

User #5743 (nicht angemeldet)

Zur beschleunigten Behandlung einer Volksinitiative sollte es dem Parlament untersagt bleiben einen Gegenvorschlag zu lancieren. Die Initianten haben das Recht, dass in einer Volksabstimmung ausschliesslich über ihr Anliegen abgestimmt wird. Es braucht auch aus rein taktischen Gründen keine Verwässerung durch das Parlament.

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