Drogen

Kiloweise Drogen – deshalb kommen die Dealer davon

Katharina Lehmann
Katharina Lehmann

Bern,

Die Aktion «Stone» der Berner Drogenfahnder liefert Ergebnisse und führt trotzdem zum Freispruch. Schuld ist die Arbeitsweise der Polizei selbst.

Polizei Kontrolle
Verfahrensfehler der Polizei führten in Bern zum Freispruch zweier Angeklagter. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Berner Drogenfahnder durchsuchten 2021 zwei Wohnungen im Oberaargau.
  • Sichergestellt wurde dabei eine grosse Menge verschiedener Drogen und Betäubungsmittel.
  • Für die beiden Beschuldigten kam es dennoch zu einem Freispruch.
  • Peinliche Verfahrensfehler vonseiten der Polizei sind dafür der Grund.

Die Aktion «Stone» der Berner Drogenfahndung führte 2021 zur Sicherstellung von etwa 40 Kilogramm Marihuana und Haschisch, Ecstasy-Pillen und Amphetaminen.

Die gesetzlichen Vorgaben bei ihren Untersuchungen nahmen die Drogenfahnder allerdings nicht ernst genug, wie «Der Bund» berichtet. Die Ermittlungen wurden fehlerhaft durchgeführt oder unzureichend dokumentiert. Vor Gericht können viele Beweise nicht verwendet werden.

Meldung verdächtiger Autos

Wahrscheinlich schon im Frühling 2020 gab es Hinweise aus der Bevölkerung zu verdächtigen Aktivitäten in einer Oberaargauer Wohngegend. Eine Dokumentation dieser Meldungen in den Akten fehlt und auch die einmonatige Observationsanordnung erfolgt erst im November desselben Jahres.

Der Einsatzleiter rechtfertigte vor dem Obergericht laut der Zeitung die Vorgehensweise durch einen Mangel an Ressourcen. Aus polizeitaktischen Gründen seien ausserdem keine Details offengelegt worden.

Anstatt Belege für eine rechtmässige Observation, kam ans Tageslicht, dass in der besagten Strasse später eine rechtswidrige Videoaufzeichnung stattgefunden hatte.

Fehler reihen sich an Fehler

Als nächsten Schritt verfolgten die Fahnder einen verdächtigen Wagen und hielten den Fahrer aufgrund einer angeblichen Verkehrskontrolle an. Die im Kofferraum gefundenen Drogen sicherten ihnen nun den «hinreichenden Tatverdacht» zur Hausdurchsuchung, glaubte man bei den Gesetzeshütern.

Drogen, Waffen, Chemikalien zum Sprengstoffbau – die Hausdurchsuchung scheint zunächst ein Erfolg. Zwei Männer, ein zu der Zeit 27-jähriger und ein 36-jähriger Schweizer, kommen in Untersuchungshaft.

Wie stehst du zu der Polizeiarbeit bei dem Drogendelikt in Bern?

Der fehlende Durchsuchungsbefehl vonseiten der Staatsanwaltschaft machte die vorausgegangene Fahrzeugkontrolle rechtswidrig. Das spätere Verhör des vermeintlichen Anführers findet ohne amtliche Verteidigung statt und muss daher auch aus den Akten gestrichen werden.

Beweisführung rechtswidrig

Aufgrund der Verfahrensfehler sind die Angeklagten vom Regional- und auch Obergericht freigesprochen worden. Sie erhalten sogar eine monetäre Entschädigung wegen der «besonders schweren Verletzungen ihrer persönlichen Verhältnisse».

Einer der Freigesprochenen ist gemäss «Der Bund» in gleicher Sache schon wieder straffällig geworden. Das rechtskräftige Urteil steht noch aus.

Kommentare

User #3310 (nicht angemeldet)

Ist halt nicht so einfach, als nur Blitzkästen aufzustellen.

User #2013 (nicht angemeldet)

Da müssen ein paar Gesetze dringend überarbeitet werden! Drogenfund bleibt Drogenfund, somit ist die Täterschaft klar.

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