Kirchenordnung wird von Zürcher Reformierten angenommen
76,31 Prozent Ja zur neuen Kirchenordnung im Kanton Zürich. Die Reformierten widersetzen sich dem Nein-Komitee. Dieses spricht von einem «schwarzen Tag».
Das Wichtigste in Kürze
- Die Reformierten des Kantons Zürich nahmen die Teilrevision der Kirchenordnung an.
- Dadurch können sich Gemeinden einfacher zusammenschliessen und so Geld einsparen.
- Das Nein-Komitee zeichnete nach der Enttäuschung einen Stadt-Land-Graben.
Am Sonntag fanden nicht nur amtliche Abstimmungen statt, die reformierten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Zürich konnten über eine Revision der Kirchenordnung entscheiden. Das Ergebnis: Eine Dreiviertelmehrheit hat die Vorlage angenommen. Die Teilrevision schafft neue Rahmenbedingungen für jene Kirchgemeinden, die sich zu einer grösseren Einheit zusammenschliessen. Die Landeskirche erhalte dadurch die nötige Flexibilität, um künftige finanzielle Herausforderungen besser begegnen zu können. Im Vorfeld der Abstimmungen waren Teile der Revision recht umstritten.
Alle Bezirke im Kanton Zürich sagen ja zur Teilrevision der #Kirchenordnung. Dieses Ja ist ein wichtiges Vertrauensvotum in die Leitung der Landeskirche. Nun gilt es die Zukunft unserer Kirche gemeinsam zuversichtlich zu gestalten. @zhrefch @refpunktch @kathch pic.twitter.com/dNNYeXHpwh
— Sibylle Forrer (@sibylleforrer) September 23, 2018
«Wir freuen uns, dass die lange, sorgfältige und intensive Arbeit an der Teilrevision honoriert worden ist», sagte Michel Müller, Kirchenratspräsident der Reformierten Kirche des Kantons Zürich nach der Verkündung des Ergebnisses. Er versprach, die einzelnen Revisionspunkte rasch umzusetzen, wie das Portal «ref.ch» berichtete.
Gegner der Vorlage sprachen von einem «schwarzen Tag für die Kirche im Dorf». Sie kritisierten, dass durch das durch die Revision Pfarrstellenprozente für kleinere Kirchgemeinde benachteiligt würden. Die 24-Prozent-Nein-Stimmen würden den Graben zwischen Stadt und Land auf zeigen. Der Kirchenrat widersprach und gibt den stärker betroffenen Gemeinden eine fünfjährige Übergangsfrist und versprach Härtefälle und besondere Situationen zu berücksichtigen.