Der EGMR prüft am Mittwoch die Klage der Klimaseniorinnen. Sollte er auf den Inhalt der Klage eingehen, könnte daraus ein Präzedenzfall werden.
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Die Klimaseniorinnen vor dem Gebäude des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg am 27. Oktober 2020. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Verein Klimaseniorinnen hat beim EGMR Klage eingereicht.
  • Er wirft der Schweiz vor, nicht genug zu tun, um den Klimawandel aufzuhalten.
  • Am Mittwoch soll die Klage geprüft werden.
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wird am Mittwoch die Klage des Vereins Klimaseniorinnen Schweiz prüfen. Es geht um die Frage, ob und inwieweit Menschenrechte Staaten zur Eindämmung des Klimawandels verpflichten.

Sollte der EMGR bei der ersten Anhörung auf den Inhalt der Klage eingehen, könnte dies zu einem Präzedenzfall werden. Nach Ansicht der Klägerinnen verstösst die Schweiz mit ihrer Klimapolitik gegen die Menschenrechte.

Am Mittwoch werden der Verein und der Bund aufgefordert, ihren Fall vor dem Gericht zu vertreten. Das Gericht wird sich anschliessend zur Beratung zurückziehen und seine Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt bekannt geben.

Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) wird am Mittwoch die Klage des Vereins Klimaseniorinnen Schweiz  prüfen. (Archivbild)
Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) wird am Mittwoch die Klage des Vereins Klimaseniorinnen Schweiz prüfen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Gemäss geltenden Verfahren hat der EGMR den Parteien mehrere Vorfragen gestellt. Insbesondere, ob der Verein und seine Mitglieder als Opfer einer Verletzung der Menschenrechtskonvention aufgrund der möglichen Untätigkeit der Schweiz in Bezug auf den Klimaschutz angesehen werden können. Und ob dem Verein der Zugang zu einem effektiven Rechtsweg verwehrt worden sei.

Bundesgericht wies Beschwerde ab

Der Verein der Klimaseniorinnen, der von Greenpeace unterstützt wird, beruft sich auf die Grundrechte und insbesondere auf die Schutzpflicht des Staates. Konkret wirft er der Schweiz vor, nicht genug zu tun, um den Klimawandel aufzuhalten. Der Klimawandel führe zu mehr und intensiveren Hitzewellen, die insbesondere Frauen und ältere Menschen gesundheitlich gefährden würden, argumentierten die Beschwerdeführerinnen im Vorfeld.

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Mitgliederinnen des Vereins «Klimaseniorinnen». - keystone

Der Vereins Klimaseniorinnen Schweiz reichte 2016 eine Beschwerde beim Bund ein. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) trat jedoch nicht auf das Begehren ein, da es der Ansicht war, dass die Vereinigung nicht klageberechtigt sei.

Im Jahr 2020 wies auch das Bundesgericht ihre Beschwerde ab. Neben der fehlenden Klagebefugnis waren die Richter in Lausanne der Ansicht, dass das Schweizer System genügend demokratische Instrumente biete, um solche Rechte geltend zu machen. Im gleichen Jahr wurde der Fall vor den EGMR in Strassburg (F) gebracht.

Der Verein Klimaseniorinnen Schweiz wurde 2016 gegründet. Heute hat er nach eigenen Angaben über 2000 Mitglieder in der ganzen Schweiz mit einem Durchschnittsalter von 73 Jahren. Nur Frauen im Rentenalter können Mitglied werden.

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