Ein fünfjähriger Knabe ist an Silvester rund neun Meter von einer privaten Sportkletterwand hinuntergestürzt. Er hat sich dabei erheblich verletzt.
Der Hallenbetreiber hat nur die Pflicht, eine vernünftige Kletterwand samt Sicherungspunkten zur Verfügung zu stellen. Bei Unfällen haftet er in der Regel nicht. Foto: arifoto UG/zb/dpa
Der Hallenbetreiber hat nur die Pflicht, eine vernünftige Kletterwand samt Sicherungspunkten zur Verfügung zu stellen. Bei Unfällen haftet er in der Regel nicht. Foto: arifoto UG/zb/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • In Kollbrunn ZH ereignete sich an Silvester ein schwerer Kletterunfall.
  • Ein Knabe verletzte sich bei einem Sturz erheblich und wurde ins Spital geflogen.
  • Er war ungesichert an der Wand.
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Schwerer Sportunfall an Silvester im zürcherischen Kollbrunn: Ein Fünfjähriger stürzt von einer Sportkletterwand neun Meter in die Tiefe. Er zieht sich dabei erhebliche Verletzungen zu, wie die Kantonspolizei Zürich mitteilt.

Der Junge kletterte ungesichert an einer privaten Kletterwand. Er musste nach dem Aufprall per Helikopter ins Spital gebracht werden. Eine Untersuchung läuft.

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