EU

Klimaseniorinnen klagen vor Europäischem Gerichtshof gegen Schweiz

Am Mittwoch hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Klage gegen die Schweiz verhandelt. Klimaseniorinnen fordern Klimawandel-Massnahmen.

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Der Verein Klimaseniorinnen Schweiz und vier weitere Klägerinnen können heute vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ihre Argumente darlegen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/LEANDRE DUGGAN

Das Wichtigste in Kürze

  • Vor dem EU-Gericht verklagen die Klimaseniorinnen die Schweiz.
  • Vom Bund fordern sie bessere Massnahmen gegen den Klimawandel.
  • Es könnte enorme Auswirkungen haben, wenn sie ihren Fall gewinnen.

Ein Grüppchen älterer Frauen stieg am Dienstag fröhlich in Basel in einen Zug ein. Auch etwas aufgeregt war die Stimmung. Bei der Reise hantelte es sich um keinen gewöhnlichen Rentnerinnen-Ausflug.

Auf den Weg nach Strassburg (F) machten sich die rund 70 Frauen. Ihre Klage gegen die Schweiz wurde am Mittwoch am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) verhandelt.

Massnahmen gegen Klimawandel fordern Klimaseniorinnen

Die selbsternannten «Klimaseniorinnen» fordern nämlich vom Bund mehr Massnahmen gegen den Klimawandel – und sehen das Gesetz auf ihrer Seite. Als ältere Frauen, die laut Studien am meisten durch Hitzewellen gefährdet werden, seien sie nämlich direkt betroffen.

In einem Gastbeitrag bei Nau.ch erklärte Klimaseniorin Elisabeth Stern: «Wir wollen nicht vorzeitig sterben, nur weil wir als Gesamtgesellschaft keine vernünftige Klimapolitik hingekriegt haben.»

Vor dem Gericht forderten die Klimaseniorinnen am Mittwoch, dass der Bund seinen Schutzpflichten ihnen gegenüber nachkomme. Für Jessica Simor, Anwältin der Beschwerdeführerinnen, leiden die Seniorinnen bereits heute unter den Auswirkungen des Klimawandels.

Schweiz sei laut Alain Chablais nicht untätig

Alain Chablais, der Vertreter der die Schweizer Regierung, verteidigte den Bund. Mit der Beschwerde versuche man zu behaupten oder zu suggerieren, dass die Schweiz untätig sei. Dies sei jedoch nicht der Fall.

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Franz Perrez (l), Direktor der Abteilung Internationale Angelegenheiten des Bundesamtes für Umwelt (BAFU), und Alain Chablais (r), Vertreter der Schweizer Regierung - keystone

Er argumentierte auch: Der Gerichtshof sei nicht dazu berufen, der Ort zu sein, an dem über die nationale Klimaschutzpolitik entschieden werde.

Vor dem EGMR sind derzeit noch weitere Fälle im Zusammenhang mit Klimaschutz-Massnahmen hängig. Das Urteil im vorliegenden Fall wird die Grosse Kammer erst zu einem späteren Zeitpunkt fällen.

Seniorinnen blitzten beim Bund ab

Im Jahr 2016 zog der von Greenpeace unterstützte Verein bereits gegen den Bund. Das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation trat aber nicht auf das Begehren ein. Auch beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesgericht blitzten die Seniorinnen ab. Nun hoffen sie am EU-Gericht auf ein besseres Ergebnis.

Muss die Schweiz mehr gegen den Klimawandel tun?

Wenn sie ihren Fall gewinnen, könnte das enorme Auswirkungen haben, nicht nur auf die Schweiz, sondern auf ganz Europa. Die 46 Mitgliedsstaaten des Europarats müssten sich mehr darum bemühen, die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen.

Kommentare

User #3163 (nicht angemeldet)

Der EGMR-Richter Zünd hat das richtige Urteil getroffen.

User #4562 (nicht angemeldet)

Das Bundesamt für Justiz erkennt das Urteil des EGMR als rechtlich bindend an. Noch Fragen?

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