Klinikdirektor der Herzchirurgie bis auf Weiteres beurlaubt
Der in die Kritik geratene Klinikdirektor der Herzchirurgie am Unispital Zürich wird bis zum Abschluss der Untersuchungen beurlaubt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Spitalrat des Unispitals Zürich hat den Klinikdirektor der Herzchirurgie beurlaubt.
- Er soll Implantate von Firmen verwendet haben, an denen er selbst beteiligt ist.
Der Spitalrat des Universitätsspitals Zürich (USZ) hat den Klinikdirektor der Herzchirurgie bis zum Abschluss der Abklärungen der Universität Zürich (UZH) beurlaubt. Der Klinikdirektor der Herzchirurgie, Francesco Maisano, wird per 18. Juni bis zum Abschluss der Untersuchung der UZH als Klinikdirektor beurlaubt. Dies teilte der Spitalrat des Universitätsspital am Dienstag mit.
Die Klinik für Herzchirurgie wird stellvertretend durch den Ärztlichen Co-Direktor, Pietro Giovanoli, geführt. Das USZ hatte Maisano bereits am 27. Mai für drei Wochen beurlaubt, damit er zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen Stellung beziehen kann.
Die Anschuldigungen gegen den Leiter der Unispital-Klinik für Herzchirurgie waren durch die Medien publik geworden. Ihm wird vorgeworfen, Implantate von Firmen verwendet zu haben, an denen er selber beteiligt ist. Zudem soll er diese Interessenkonflikte nicht transparent gemacht haben.
Zürcher Staatsanwaltschaft ermittelt
Zudem soll er Publikationen über den Einsatz neuartiger Implantate geschönt und der Zulassungsbehörde Swissmedic irreführende Angaben gemacht haben. In Fachartikeln habe er ausserdem verschwiegen, dass eine Patientin während der Operation wiederbelebt werden musste.
Nicht nur die Universität Zürich untersucht seinen Fall. Die Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit des Zürcher Kantonsrates beauftragte eine Subkommission. Diese soll die Vorwürfe gegen den Leiter der Klinik für Herzchirurgie untersuchen.
Und auch die Zürcher Staatsanwaltschaft befasst sich mittlerweile mit der Frage, ob ein Anfangsverdacht für strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorliegt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.