Kommissär gibt Details zum Tötungsdelikt an Bub in Basel bekannt

Nach dem Tötungsdelikt in Basel gibt die Staatsanwaltchaft weitere Angaben zur mutmasslichen Täterin bekannt. Ihre Schuldfähigkeit wird derzeit abgeklärt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Donnerstagmittag wurde in Basel ein Bub (†7) nahe seiner Schule getötet.
  • Die mutmassliche Täterin (75) kennt weder den Jungen noch dessen Familie.
  • Die Frau hat sich nach der Tat gestellt und wird nun psychiatrisch begutachtet.

Am Donnerstagmittag wurde ein siebenjähriger Junge neben seiner Schule in Basel schwer verletzt aufgefunden. Eine Passantin sowie seine Lehrerin leisteten sofort erste Hilfe. Trotzdem verstarb der Bub später im Spital.

Staatsanwaltschaft Basel gibt weitere Details bekannt

«Als ersten Schritt werden wir Untersuchungshaft beantragen», sagt Peter Gill, Kriminalkommissär der Basler Staatsanwaltschaft. In einem zweiten Schritt werde ein psychiatrisches Gutachten der mutmasslichen Täterin beantragt um deren Schuldfähigkeit zu klären.

Die 75-jährige Frau aus Basel hatte dem Buben aus bisher unbekannten Gründen eine Stichverletzung am Hals zugefügt. Danach flüchtete sie vom Tatort.

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Peter Gill von der Staatsanwaltschaft BS im Interview. - Nau

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Peter Gill von der Staatsanwaltschaft BS erklärt, er habe noch nie zuvor eine solche Tat gesehen. - Nau

Tat wirft viele Fragen auf

Die Frau informierte daraufhin per SMS mehrere Personen und Institutionen darüber, dass sie ein Kind niedergestochen habe. Anschliessend stellte sie sich. Auffallend ist, dass die Täterin weder den Jungen noch dessen Familie gekannt hat.

«Wir haben schon sehr viele schlimme Sachen gesehen», sagt Gill. So etwas habe er aber noch nie erlebt. Das Motiv, weshalb die Frau das Kind getötet hat, ist weiterhin unklar.

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