Kommission beantragt Anpassungen im Luzerner Finanzausgleichsgesetz
Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (Wak) hat dem Luzerner Kantonsrat zwei Gesetzesanpassungen für die Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes beantragt.
Zum einen beantragt die Wak, dass der Umfang der Mindestausstattung für die Nehmergemeinden 80 statt 76,4 Prozent beträgt, wie die Kommission am Montag mitteilte. Damit will sie sicherstellen, dass die neue Regelung von möglichst vielen Gemeinden akzeptiert wird.
In einem zweiten Antrag schlägt sie vor, den Infrastrukturlastenausgleich zu erhöhen. Für das Jahr 2026 soll der Betrag statt um 8 Millionen Franken, um 10,6 Millionen Franken angehoben werden. Laut Wak erhält der Infrastrukturlastenausgleich im Vergleich zu anderen Ausgleichstöpfen zu wenig Geld.
Anstehende Totalrevision des Finanzausgleichs
Hinsichtlich der anstehenden Totalrevision des Finanzausgleichs reicht die Wak zudem ein Kommissionspostulat ein. Damit will sie darauf hinweisen, dass der Prozess zur Überarbeitung des Finanzausgleichsgesetzes schnell angestossen werden muss.
Sie weist auch darauf hin, dass die Teilrevision eine Übergangsregelung sei und die notwendige Totalrevision für den Finanzausgleich nicht ersetze. Der Finanzausgleich dient dazu, zwischen den Gemeinden aufgrund ihrer unterschiedlichen finanziellen Ausgangslagen einen Ausgleich zu schaffen.
Die zweite Beratung im Kantonsrat findet voraussichtlich im Dezember statt.