Kommission geht Überarbeitung des Jagdgesetzes an
Das Jagdgesetz soll mit den Erkenntnissen aus der abgelehnten Volksabstimmung überarbeitet werden. Der Vorstoss «Ausgewogenes Jagdgesetz» wurde beschlossen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Volksabstimmung zur Revision des Jagdgesetzes wurde im September 2020 abgelehnt.
- Die zuständige Kommission hat den Vorstoss für ein «Ausgewogenes Jagdgesetz» beschlossen.
- Grund für den erneuten Vorstoss sei der Handlungsbedarf für ein zeitgemässes Jagdgesetz.
Das Jagdgesetz soll mit den Erkenntnissen aus der abgelehnten Volksabstimmung überarbeitet werden. Die zuständige Kommission des Nationalrats hat knapp einen Vorstoss für ein «Ausgewogenes Jagdgesetz» beschlossen.
Der Entscheid in der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) fiel mit 12 zu 11 Stimmen. Zwei Personen enthielten sich. Das teilten wie die Parlamentsdienste am Dienstag mit.
Handlungsbedarf für ausgewogenes Jagdgesetz
Laut dem Text der eingereichten parlamentarischen Initiative soll das revidierte Jagdgesetz mindestens drei Aspekte beinhalten: Erstens eine «pragmatische Regulation von Wölfen mit Stärkung des Herdenschutzes und weiteren Massnahmen für das Zusammenleben von Wolf und Mensch». Zweitens einen «wirksamen Schutz von bedrohten Tierarten» und drittens eine «Stärkung der Biodiversität, insbesondere im Zusammenhang mit Wildtierkorridoren und Wildschutzgebieten».
Die Stimmbevölkerung hatte die Revision des Jagdgesetzes am 27. September 2020 abgelehnt. Der Handlungsbedarf für ein ausgewogenes, zeitgemässes Jagdgesetz bleibe aber bestehen, begründet die Kommission ihren Vorstoss.