Konsumentenschutz blitzt mit Beschwerde gegen Amag und VW ab
Das Bundesgericht lässt die Stiftung für Konsumentenschutz abblitzen. Die Schadensersatzklage gegen Amag und VW wegen des Diesel-Skandals wurde abgelehnt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die SKS hatte eine Schadensersatzklage wegen dem Diesel-Skandal eingereicht.
- Diese ist vor Bundesgericht abgeblitzt worden.
- Die SKS muss nun die Angeklagten – VW und Amag – entschädigen.
Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ist mit ihrer Schadenersatzklage gegen den Autoimporteur Amag und VW vor Bundesgericht abgeblitzt. Grund dafür seien «formelle Fragen», teilte die SKS am Freitag mit. Die SKS hatte eine Klage eingereicht wegen dem Diesel-Skandal.
Das Bundesgericht habe die Prozessfähigkeit der SKS bei ihrer Schadenersatzklage für rund 6000 Autobesitzerinnen und Autobesitzer verneint. Das heisst es in einer Stellungnahme des SKS.
Aus «prozessrechtlichen Gründen» hätten die Gerichte die Frage der Entschädigungspflicht von VW und der Amag nicht prüfen können.
SKS muss Amag und VW entschädigen
Damit sei das Bestreben des SKS, «wenigstens einem Teil der durch die Abgasmanipulation Geschädigten eine Entschädigung zu erstreiten», gescheitert. Das Bundesgericht bestätigte mit seinem Urteil einen Nichteintretensentscheid des Zürcher Handelsgerichts.
Gemäss dem Urteil muss die SKS die Gerichtskosten in Höhe von 50'000 Franken bezahlen. Die beiden Angeklagten – Amag und VW – muss die SKS mit je 60'000 Franken entschädigen. Die SKS werde nun seinen Anstrengungen intensivieren, damit Gruppenklageverfahren in der schweizerischen Rechtsordnung verankert werden können, hiess es.