Köppel darf als «Hardliner» bezeichnet werden
SVP-Nationalrat Roger Köppel darf von den Medien als «Hardliner» bezeichnet werden. Das hat die SRG-Ombudsstelle auf eine Beschwerde hin entschieden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die SRG-Ombudsstelle entschied, dass Roger Köppel als «Hardliner» bezeichnet werden darf.
- Jemand hatte wegen eines Online-Artikels von «SRF News» Beschwerde eingelegt.
Radio und Fernsehen müssen den Begriff «Hardliner» mit Vorsicht gebrauchen. SVP-Nationalrat Roger Köppel dürfen sie aber als solchen bezeichnen. Dies vor allem, wenn er sich wie im Fall der Sanktionen gegen Russland kompromisslos zeigt. Köppel selbst störte sich im konkreten Fall nicht an der Bezeichnung.
Ein Beanstander hatte sich über einen Online-Artikel von SRF News bei der SRG-Ombudsstelle beklagt, wie diese am Dienstag mitteilte.
SRF-Online-Artikel über Köppel
Anlass für den Artikel war der Vorwurf einer Verletzung des Kommissionsgeheimnis. Köppel hatte in seinem Blog über eine Razzia bei einer Schweizer Uhrenfirma in Moskau gesprochen. Über diese war die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats informiert worden.
SRF News berichtete darüber und bezeichnete Köppel im Hörbeitrag und im Text als «SVP-Hardliner». Der Beanstander bemängelte, dass die «teilweise linksextremen Hardliner von SRF, ohne inhaltliche Not einmal mehr SVP-ler als Hardliner diffamierten».
Damit sei das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Gleichzeitig habe sich die Redaktion über einen früheren Ratschlag der Ombudsstelle hinweg gesetzt, wonach «Hardliner» zurückhaltend zu gebrauchen sei. Der frühere Ombudsmann Roger Blum hatte damit 2019 auf eine Beanstandung durch denselben Mann reagiert.
Bezeichnung Köppels als «Hardliner» sei berechtigt
Die Ombudsstelle wies das zurück. Die Redaktionen hielten sich mit der Bezeichnung zurück. Kompromissbereite Parlamentarierinnen und Parlamentarier seien in keiner Sendung so bezeichnet worden.
Wenn Köppel wie im vorliegenden Fall als «Hardliner» bezeichnet wurde, sei dies berechtigt. Der Zürcher Nationalrat zeigte sich nämlich kompromisslos in der Ablehnung von Sanktionen gegen Russland.
Köppel selbst erklärte der Ombudsstelle auf Anfrage, er wehre sich gerade in diesem Fall nicht gegen den Begriff. «Wenn es beispielsweise um die Sanktions- und damit auch gegen die Neutralitätspolitik geht, habe ich gar nichts gegen diese Bezeichnung, ganz im Gegenteil», liess er sich im Communiqué zitieren.