Kosovare erschoss Mann – und darf zurück in die Schweiz
2005 erschiesst ein Kosovare im Appenzell einen Mann. Er wird ausgeschafft – doch jetzt darf er zurückkommen.
![Aufenthaltsbewilligung von Kosovare](https://c.nau.ch/i/9QpV5w/900/aufenthaltsbewilligung-von-kosovare.jpg)
Das Wichtigste in Kürze
- 2005 hat ein 30-Jähriger in der Schweiz einen 38-Jährigen erschossen.
- Der Kosovare musste ins Gefängnis und wurde daraufhin ausgeschafft.
- Nun erhält er eine erneute Aufenthaltsbewilligung.
Ein Mann erschiesst einen anderen, kommt ins Gefängnis, wird ausgeschafft – und besucht die Schweiz trotz Einreiseverbot mehrfach.
Nun bekommt er seine Aufenthaltsbewilligung zurück. Der Grund: tadelloses Verhalten und Familiennähe.
Der Tathergang
Es geschieht 2005 in Herisau (AR): Ein damals 30-jähriger Kosovare gerät mit einem 38-jährigen Griechen in eine Schlägerei.
Irgendwann kniet der Grieche am Boden, der Kosovare zieht eine Waffe und erschiesst ihn aus kurzer Distanz.
![KArtenausschnitt Herisau](https://c.nau.ch/i/ynVArr/900/kartenausschnitt-herisau.jpg)
Sein Verteidiger plädiert auf Notwehr, die Staatsanwaltschaft spricht hingegen von einer «Exekution», also einer Hinrichtung.
Das Urteil: elf Jahre Haft wegen vorsätzlicher Tötung und der Entzug der Aufenthaltsbewilligung.
Mehrere Schweizbesuche nach Ausschaffung
Laut einem Bericht des «Tages-Anzeiger» wurde der Schütze bereits im Juli 2012 bedingt aus dem Strafvollzug entlassen. Noch am selben Tag wurde er nach Pristina (Kosovo) ausgeschafft.
Ein Einreiseverbot untersagte ihm die Rückkehr in die Schweiz. Doch zwischen 2012 und 2022 reiste er insgesamt 17-mal ein – jedes Mal mit einer behördlichen Ausnahmebewilligung.
![Priština](https://c.nau.ch/i/LaoPe/900/pristina.jpg)
Der Grund für seine Besuche: seine Familie. Anlass für seinen ersten bewilligten Aufenthalt war die Geburt seines dritten Kindes.
Im Verlauf der Jahre wurde das Einreiseverbot mehrfach gelockert und schliesslich auf Juli 2022 befristet.
Nach einem erneuten Besuch im September 2022 stellte der Mann einen Antrag auf eine neue Aufenthaltsbewilligung. Begründung: Familiennachzug.
Behörden lehnen Gesuch ab – Gericht entscheidet anders
Das Migrationsamt Zürich lehnte seinen Antrag ab und ordnete an, dass der Mann die Schweiz wieder verlassen müsse.
Ein Rekurs bei der kantonalen Sicherheitsdirektion blieb erfolglos.
Er zog den Fall weiter ans Verwaltungsgericht – und erhielt dort Recht.
Die Richter setzten die Wegweisung aus und entschieden, dass der Mann seine Aufenthaltsbewilligung zurückbekommt.
Die Begründung: keine Rückfallgefahr
Das Gericht begründete den Entscheid mit seinem tadellosen Verhalten im Strafvollzug.
Auch die Tatsache, dass er seit zwölf Jahren auf freiem Fuss lebt, ohne rückfällig geworden zu sein, spielte eine Rolle.
So leite sich daraus eine «vernachlässigbare Rückfallgefahr» ab. Zudem liege die Tat bereits 20 Jahre zurück.
![sozialhilfe leistungen](https://c.nau.ch/i/5q3Mx/900/sozialhilfe-leistungen.jpg)
Auch seine enge Bindung zur Familie spreche für ihn: Er habe seine Angehörigen regelmässig besucht, und sie hätten ihn ebenfalls unterstützt.
Ein weiteres Argument war die finanzielle Unabhängigkeit seiner Familie.
Seine Frau sei nicht mehr auf Sozialhilfe angewiesen, und seit Anfang 2023 habe er eine Festanstellung in der Schweiz.