Das Bundesverwaltungsgericht muss sich mit der beschlossenen Erhöhung des Tarmed-Taxpunktwertes für ambulante ärztliche Leistungen auseinandersetzen.
Spital Emmental
Spital. (Symbolbild) - keystone
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Das Bundesverwaltungsgericht muss mit der von der Aargauer Regierung beschlossenen Erhöhung des Tarmed-Taxpunktwertes für ambulante ärztliche Leistungen befassen. Tarifsuisse/Santésuisse hat eine Beschwerde gegen den Entscheid der Regierung eingereicht. Der Streit dauert seit mehr als einem Jahrzehnt.

Tarifsuisse setze sich im Interesse der Prämienzahler für effiziente Tarife ein, betonte Manuel Ackermann vom Krankenkassenverband Santésuisse, am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Diese Tarife müssten gemäss der geltenden Rechtsprechung auf einer transparenten Kostenbasis beruhen.

Jede Erhöhung der Taxpunktwerte führe letztlich zu höheren Prämien. Tarifsuisse bezweifle, dass die vorliegende Erhöhung gerechtfertigt sei und möchte den Entscheid der Aargauer Regierung vom Bundesverwaltungsgericht überprüfen lassen.

Rückwirkende Änderung sorgt für Unmut

Der Regierungsrat hatte Anfang Mai verfügt, dass der Taxpunktwert von 89 auf 92 Rappen erhöht wird – und zwar ab dem 1. Januar 2013, also rückwirkend. Der Tarif gilt zwischen den im Aargauischen Ärzteverband vertretenen Ärztinnen und Ärzte und den von der Tarifsuisse AG vertretenen Versicherern.

Die beiden Vertragspartner konnten sich bislang nicht einigen. Die Erhöhung des Taxpunktwertes um drei Rappen kann bei den Krankenversicherungen zu Buche schlagen. Es könnte letztlich um Millionenbeträge gehen, die seit dem Jahr 2013 nachbezahlt werden müssten.

Kritik am fehlenden Kompromiss

In einem offenen Brief kritisierte der Aargauische Ärzteverband die Gegenseite. Die fehlende Kompromissbereitschaft der Santésuisse in Tarifangelegenheit sei «äusserst schwierig nachzuvollziehen». Wegen des Weiterzugs werde ein rechtskräftiger Entscheid um weitere Jahre verzögert.

Der Ärzteverband wies im als Inserat in einer Zeitung am Donnerstag abgedruckten offenen Brief darauf hin, der Taxpunktwert im Aargau sei zuletzt im Jahr 1989 erhöht worden sein. Trotz einer allgemeinen Teuerung von mehr als 40 Prozent sei der Taxpunktwert seither nie mehr angepasst worden.

«Wir bleiben kompromissbereit», hiess es im offenen Brief.

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