Lachgas-Unfallfahrer im Baselbiet muss ins Gefängnis
Er war unter Lachgaseinfluss am Steuer – einer seiner Mitfahrer starb. Jetzt wurde der junge Lenker (21) zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein 21-Jähriger wurde wegen fahrlässiger Tötung zu fast fünf Jahren Haft verurteilt.
- Er verursachte 2021 nach Lachgaskonsum am Steuer einen Unfall mit einem Todesopfer.
- Der Verurteilte muss auch Geldstrafen, Schadenersatz und Genugtuung zahlen.
Das Strafgericht Baselland hat am Freitag einen 21-jährigen Autofahrer unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten verurteilt.
Im Jahr 2021 kam beim Unfall nach Lachgaskonsum am Steuer einer seiner Mitfahrer ums Leben.
Das Gericht verurteilte den Autolenker auch wegen mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung, teilweise mit schwerer Schädigung, der Gefährdung des Lebens sowie der Verletzung der Verkehrsregeln.
Staatsanwaltschaft forderte härtere Strafe
Somit folgte das Strafgericht nicht der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten, unter anderem wegen vorsätzlicher, Tötung forderte.
Nebst der Freiheitsstrafe erhält der 21-Jährige auch eine bedingte Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu 130 Franken. Er muss der Familie des tödlich verunfallten Kollegen Genugtuung und Schadenersatz in fünfstelliger Höhe bezahlen.
Auch den drei überlebenden Mitfahrern, die sich beim Unfall teilweise schwer verletzten, muss er Schadenersatz und Genugtuung bezahlen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.